Landwehrteilstück bei Dorn
Denkmalbeschreibung
Nördlich der Reithalle des Wuppertaler Reit- und Fahrvereines, bei Wuppertal-Dorn, verläuft in einem Waldstück von Nordwesten
nach Südosten das Teilstück einer mittelalterlichen Landwehr. Nach W. Engels handelt es sich dabei um die zweite Linie der
Bergischen Landwehr von der Hardenberger Grenze bis zur Wupper bei Beyenburg.
Unmittelbar am Rand des mit jungen Bäumen und einzelnen Sträuchern bewachsenen Waldes erhebt sich der Landwehrwall in einer
Breite von 6,0 bis 7,0 m. Die Höhe des Walles beträgt stellenweise nur 0,60 m, in anderen Bereichen bis zu 1,10 m. An den
Seiten verlaufen stark erodierte und teilweise mit Laubabfällen angefüllte Gräben. Diese Gräben sind 0,80 m bis
1,30 m breit und bis zu 0,60 m tief. Im südlichen und mittleren Bereich der Landwehr wird der Wall durch mehrere Reit- und
Waldwirtschaftswege geschnitten. An der Nordseite ist der Wall zur Schnellstraße hin ausgeräumt.
Auffällig ist die besondere Breite dieses Landwehrteilstückes. Mit 7,0 m ist der Wall fast doppelt so breit wie südlich des
Dorner Hofes (vgl. Bodendenkmal Nr. 023 in Wuppertal). W. Engels spricht in diesem Zusammenhang von einem verstärkten Wall,
bzw. von einem zusammengedrängten Doppelwall, der sich an zahlreichen anderen Stellen in zwei Einzelwälle teilt (W. Engels,
S. 84).
In den Beyenburger Rentmeisterrechnungen von 1759/60 befindet sich nach Engels eine Auflistung der im Amtsgebiet befindlichen
Landwehren. Neben der ersten Linie von Hatzfeld nach Beyenburg erstreckte sich diese Landwehr von der Horather Schanze auf die
Haspeler Brücke zu, der Grenze zwischen Elberfeld und Barmen, und lief im Bendahler Bach auf Dorn zu. Eine Darstellung dieser
Landwehr findet sich auf der Karte von Johann von der Weihe aus dem Jahre 1603.
Denkmalrechtliche Begründung
Landwehren sind Erdhindernisse, die aus einem oder mehreren parallel verlaufenden Wellen bestehen, die innen und außen von
Gräben begleitet werden und die zur Umgrenzung größerer Landschaftsteile angelegt, ursprünglich viele Kilometer lang waren.
Die dammartigen Aufschüttungen erreichen eine Höhe von 2,0 bis 3,0 m, während die Tiefe der Gräben ca. 1,0 bis 1,5 m beträgt.
Die erhaltenen Landwehren sind zumeist so stark verschliffen, dass sich die charakteristischen Grabenprofile erst durch
archäologische Untersuchungen als Bodenverfärbung abzeichnen.
Landwehren wurden im Spätmittelalter und in der frühen Neuzeit im unmittelbaren Bereich von Stadt-, Kirchspiel-, Gerichts-
oder Territorialgrenzen errichtet und bis in das 17. Jahrhundert hinein genutzt. Mit solchen Sperrwerken, die durch
undurchdringliche Hainbuchen- und Weißdornhecken auf den Wallkronen zusätzlich gesichert waren, wurde der Verkehr gezwungen,
die an den Durchlässen liegenden Zollstellen zu passieren. Neben diesen dominierenden fiskalischen Gründen bestand ihre Aufgabe
auch darin, die Beweglichkeit feindlicher Verbände einzuschränken.
Der erhaltene Landwehrabschnitt der Bergischen Landwehr, nördlich des Dorner Hofes, dokumentiert eindrucksvoll die
politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Verhältnisse im Mittelalter und ist ein unverzichtbares Zeugnis der
Menschheitsgeschichte im Rheinland sowie für die Geschichte der Stadt Wuppertal. Landwehren dürfen in erster Linie als
Denkmäler der Friedebewahrung gelten, deren Intensivierung einen der Hauptzüge des spätmittelalterlich- frühneuzeitlichen
Territorialstaates darstellt. Die Landwehr nördlich von Dorn stellt somit eine wichtige landesgeschichtliche Bodenurkunde dar,
denn ihre Erforschung dient der Ergänzung und Präzisierung archivarischer Urkunden und historischer Zeugnisse. Sie erfüllt die
Voraussetzungen nach § 2 DSchG NW zum Eintrag als ortsfestes Bodendenkmal in die Liste der geschützten Denkmäler; an der
Unterschutzstellung besteht aus wissenschaftlichen Gründen ein öffentliches Interesse.
Schutzbereich
Zum Schutzbereich gehören der Landwehrwall und die Bereiche (Grabenbereich) parallel zum Landwehrwall in einer Breite von
11,00 m. Die genaue Lage des Schutzbereiches im Gelände ist auf zwei anliegenden Karten (Liegenschaftskarte M 1 : 1000,
24.06.03 und Auszug aus der Deutschen Grundkarte M 1 : 2000) durch Roteintrag näher gekennzeichnet. Diese Lagepläne sind
integraler Bestandteil des Eintragungsbescheides.
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