Landwehrteilstück bei Dorn

Bild in Bearbeitung Denkmalnummer B024
Lagebezeichnung:Wuppertal-Dorn
Gemarkung:Elberfeld
Eintragungsdatum:04.12.2003
Kurzbezeichnung:Landwehrteilstück bei Wuppertal-Dorn
Bemerkung:


Landwehrteilstück bei Dorn


Denkmalbeschreibung

Nördlich der Reithalle des Wuppertaler Reit- und Fahrvereines, bei Wuppertal-Dorn, verläuft in einem Waldstück von Nordwesten nach Südosten das Teilstück einer mittelalterlichen Landwehr. Nach W. Engels handelt es sich dabei um die zweite Linie der Bergischen Landwehr von der Hardenberger Grenze bis zur Wupper bei Beyenburg.

Unmittelbar am Rand des mit jungen Bäumen und einzelnen Sträuchern bewachsenen Waldes erhebt sich der Landwehrwall in einer Breite von 6,0 bis 7,0 m. Die Höhe des Walles beträgt stellenweise nur 0,60 m, in anderen Bereichen bis zu 1,10 m. An den Seiten verlaufen stark erodierte und teilweise mit Laubabfällen angefüllte Gräben. Diese Gräben sind 0,80 m bis 1,30 m breit und bis zu 0,60 m tief. Im südlichen und mittleren Bereich der Landwehr wird der Wall durch mehrere Reit- und Waldwirtschaftswege geschnitten. An der Nordseite ist der Wall zur Schnellstraße hin ausgeräumt.

Auffällig ist die besondere Breite dieses Landwehrteilstückes. Mit 7,0 m ist der Wall fast doppelt so breit wie südlich des Dorner Hofes (vgl. Bodendenkmal Nr. 023 in Wuppertal). W. Engels spricht in diesem Zusammenhang von einem verstärkten Wall, bzw. von einem zusammengedrängten Doppelwall, der sich an zahlreichen anderen Stellen in zwei Einzelwälle teilt (W. Engels, S. 84).

In den Beyenburger Rentmeisterrechnungen von 1759/60 befindet sich nach Engels eine Auflistung der im Amtsgebiet befindlichen Landwehren. Neben der ersten Linie von Hatzfeld nach Beyenburg erstreckte sich diese Landwehr von der Horather Schanze auf die Haspeler Brücke zu, der Grenze zwischen Elberfeld und Barmen, und lief im Bendahler Bach auf Dorn zu. Eine Darstellung dieser Landwehr findet sich auf der Karte von Johann von der Weihe aus dem Jahre 1603.


Denkmalrechtliche Begründung

Landwehren sind Erdhindernisse, die aus einem oder mehreren parallel verlaufenden Wellen bestehen, die innen und außen von Gräben begleitet werden und die zur Umgrenzung größerer Landschaftsteile angelegt, ursprünglich viele Kilometer lang waren. Die dammartigen Aufschüttungen erreichen eine Höhe von 2,0 bis 3,0 m, während die Tiefe der Gräben ca. 1,0 bis 1,5 m beträgt. Die erhaltenen Landwehren sind zumeist so stark verschliffen, dass sich die charakteristischen Grabenprofile erst durch archäologische Untersuchungen als Bodenverfärbung abzeichnen.

Landwehren wurden im Spätmittelalter und in der frühen Neuzeit im unmittelbaren Bereich von Stadt-, Kirchspiel-, Gerichts- oder Territorialgrenzen errichtet und bis in das 17. Jahrhundert hinein genutzt. Mit solchen Sperrwerken, die durch undurchdringliche Hainbuchen- und Weißdornhecken auf den Wallkronen zusätzlich gesichert waren, wurde der Verkehr gezwungen, die an den Durchlässen liegenden Zollstellen zu passieren. Neben diesen dominierenden fiskalischen Gründen bestand ihre Aufgabe auch darin, die Beweglichkeit feindlicher Verbände einzuschränken.

Der erhaltene Landwehrabschnitt der Bergischen Landwehr, nördlich des Dorner Hofes, dokumentiert eindrucksvoll die politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Verhältnisse im Mittelalter und ist ein unverzichtbares Zeugnis der Menschheitsgeschichte im Rheinland sowie für die Geschichte der Stadt Wuppertal. Landwehren dürfen in erster Linie als Denkmäler der Friedebewahrung gelten, deren Intensivierung einen der Hauptzüge des spätmittelalterlich- frühneuzeitlichen Territorialstaates darstellt. Die Landwehr nördlich von Dorn stellt somit eine wichtige landesgeschichtliche Bodenurkunde dar, denn ihre Erforschung dient der Ergänzung und Präzisierung archivarischer Urkunden und historischer Zeugnisse. Sie erfüllt die Voraussetzungen nach § 2 DSchG NW zum Eintrag als ortsfestes Bodendenkmal in die Liste der geschützten Denkmäler; an der Unterschutzstellung besteht aus wissenschaftlichen Gründen ein öffentliches Interesse.


Schutzbereich

Zum Schutzbereich gehören der Landwehrwall und die Bereiche (Grabenbereich) parallel zum Landwehrwall in einer Breite von 11,00 m. Die genaue Lage des Schutzbereiches im Gelände ist auf zwei anliegenden Karten (Liegenschaftskarte M 1 : 1000, 24.06.03 und Auszug aus der Deutschen Grundkarte M 1 : 2000) durch Roteintrag näher gekennzeichnet. Diese Lagepläne sind integraler Bestandteil des Eintragungsbescheides.


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