Urheberrechtsschutz an Geodaten

Geodaten sind urheber- bzw. leistungsrechtlich geschützt (Urheberrechtsgesetz (UrhG) vom 9.9.1965 und Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vom 7.6.1909, jeweils in der zurzeit gültigen Fassung). Bei kartographisch gestalteten Daten (§2 UrhG Nr.7) bezieht sich der urheberechtliche Schutz auf die Art der Darstellung. In ähnlicher Weise sind Luftbilder und Orthofotos nach §72 UrhG geschützt. Bei nahezu allen digital verfügbaren Geodaten handelt es sich außerdem um Datenbankinhalte, die einem Leistungsschutz nach §87a ff. UrhG unterliegen. (Dieser Schutz erstreckt sich auch auf Daten, die automatisiert visualisiert werden!)

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