Die Daten der Kaufpreissammlung werden in erster Linie zur Erstellung des Grundstückmarktberichtes,
der Bodenrichtwertkarte sowie für Gutachten des Gutachterausschusses benötigt.
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erteilt jedoch auf Antrag Auskünfte aus der
Kaufpreissammlung an Sachverständige zur Erstellung von Gutachten, wenn die Einhaltung datenschutzrechtlicher
Bestimmungen zugesichert wird. Diese Daten können dann grundstücksbezogen erteilt werden.
Mit Änderung der Gutachterausschussverordnung vom 23.03.2004 können jedoch auch private Antragsteller anonymisierte
Auskünfte erhalten. Diese Auskünfte sind kostenpflichtig.
Die Gebühren liegen gemäß der Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung (VermWertGebO NRW) vom 05.07.2010 je Wertermittlungsfall, einschließlich bis zu zehn mitgeteilten Vergleichswerten über bebaute oder unbebaute Grundstücke bei 120,- €. Jeder weitere mitgeteilte Vergleichswert kostet 8,- €.
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