Angestelltenlehrgang I

 

Zielgruppe

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Kommunal-

verwaltungen, die die Erste Prüfung als Voraus-

setzung einer Höhergruppierung nach § 25 BAT i.V.m. der Anlage 3 zum BAT (vgl. § 17 I TVÜ-VKA) ablegen müssen.

Lehrgangsziel Vorbereitung auf die Erste Angestelltenprüfung anhand des von der Leitstelle der Studieninstitute für kommunale Verwaltung in Nordrhein Westfalen beschlossenen Lehr- und Stoffverteilungsplanes für den Ersten Angestelltenlehrgang.

Zulassungs-

voraussetzungen

Es ist sinnvoll, Lehrgangsteilnehmer/innen anzumelden, die bisher in einem angemessenen Umfang Erfahrungen in der Kommunalverwaltung sammeln konnten.

 

Eine Teilnahme an einem Vorbereitungsseminar (siehe Sonderlehrgänge) ist zu empfehlen.

Anmeldung

Die Anmeldung interessierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgt ausschließlich durch die Anstel- lungskörperschaften / Arbeitgeber (Die dortigen ggf. bestehenden besonderen Zulassungsvoraus- setzungen bleiben unberührt.)

Ablauf

des Lehrgangs

730 Unterrichtsstunden einschl. Leistungsnachweise

zweimal wöchentlich 

( 8.00 bis 13.00 Uhr oder 14.45 Uhr)

Die Institutsferien entsprechen grundsätzlich den
allgemeinen Schulferien in Nordrhein-Westfalen

Erste Prüfung

für Angestellte

Rechtliche Grundlage: Prüfungsordnung für Angestellte im kommunalen Verwal­tungs­dienst (POA-Gem) vom 16. Dezember 2004.

Leitung

Haupt- und nebenamtliche Dozentinnen und Dozenten des Bergischen Studieninstitutes
 

Kosten

Lehrgangsgebühren: 2.915,25 Euro
fällig bei Lehrgangsbeginn

Prüfungsgebühren:

117,30 Euro
schriftliche Prüfung

164,45 Euro
praktische Prüfung
 

Aktuelles

Ausschreibung
 

Kontakt

+49 202 310069
 

Anmeldung

 

Lfd. Lehrgänge