Angestelltenlehrgang I
| Zielgruppe |
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Kommunal-
verwaltungen, die die Erste Prüfung als Voraus-
setzung einer Höhergruppierung nach § 25 BAT i.V.m. der Anlage 3 zum BAT (vgl. § 17 I TVÜ-VKA) ablegen müssen.
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| Lehrgangsziel |
Vorbereitung auf die Erste Angestelltenprüfung anhand des von der Leitstelle der Studieninstitute für kommunale Verwaltung in Nordrhein Westfalen beschlossenen Lehr- und Stoffverteilungsplanes für den Ersten Angestelltenlehrgang. |
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Zulassungs-
voraussetzungen
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Es ist sinnvoll, Lehrgangsteilnehmer/innen anzumelden, die bisher in einem angemessenen Umfang Erfahrungen in der Kommunalverwaltung sammeln konnten.
Eine Teilnahme an einem Vorbereitungsseminar (siehe Sonderlehrgänge) ist zu empfehlen.
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Anmeldung
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Die Anmeldung interessierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgt ausschließlich durch die Anstel- lungskörperschaften / Arbeitgeber (Die dortigen ggf. bestehenden besonderen Zulassungsvoraus- setzungen bleiben unberührt.)
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Ablauf
des Lehrgangs
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730 Unterrichtsstunden einschl. Leistungsnachweise zweimal wöchentlich
( 8.00 bis 13.00 Uhr oder 14.45 Uhr) Die Institutsferien entsprechen grundsätzlich den allgemeinen Schulferien in Nordrhein-Westfalen
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Erste Prüfung
für Angestellte
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Rechtliche Grundlage: Prüfungsordnung für Angestellte im kommunalen Verwaltungsdienst (POA-Gem) vom 16. Dezember 2004. |
Leitung
Haupt- und nebenamtliche Dozentinnen und Dozenten des Bergischen Studieninstitutes
Kosten
Lehrgangsgebühren: 2.915,25 Euro
fällig bei Lehrgangsbeginn
Prüfungsgebühren:
117,30 Euro
schriftliche Prüfung
164,45 Euro
praktische Prüfung
© 2011
Bergisches Studieninstitut
URL: http://www.wuppertal.de/microsite/bsi/ausbildung/lehrgaenge/artikel/102370100000356770.php
Druckdatum: 20.05.2013