Einheitlicher Ansprechpartner Bergisches Land der Städte Remscheid, Solingen und Wuppertal
Sie sind Dienstleister und möchten sich in Remscheid, Solingen oder Wuppertal niederlassen?
Sie sind bereits als Dienstleister hier tätig und benötigen weitere Informationen oder Unterstützung?
Informationen
Umfassende Informationen zu dem von Ihnen angestrebten oder bereits ausgeübten Dienstleistungsgewerbe finden Sie in der Wissensdatenbank der für Sie zuständigen Kommune, also der Stadt, in der Sie sich ansiedeln möchten oder in der Ihr Gewerbe bereits gemeldet ist.
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Elektronisches Verfahren
Die Europäische Dienstleistungsrichtlinie (EG-DLRL) sichert allen Dienstleistern der Mitgliedsstaaten die Möglichkeit der elektronischen Verfahrensabwicklung über einen Einheitlichen Ansprechpartner (EA) zu. Der konventionelle Weg, sich wie zuvor direkt an die zuständige Stelle zu wenden, bleibt weiterhin möglich. Darüber hinaus haben Sie zu jeder Zeit die Möglichkeit, den von Ihnen eingeschlagenen Kommunikationsweg zu ändern, also sich für oder gegen die Nutzung des Einheitlichen Ansprechpartners zu entscheiden. Die Regelungen der EG-DLRL finden auch auf inländische Dienstleister Anwendung, wenn eine Rechtsvorschrift anordnet, dass ein Verwaltungsverfahren über eine einheitliche Stelle nach Maßgabe des Verwaltungsverfahrensrechts abgewickelt werden kann.
Sie können somit Ihre Anträge und Unterlagen über den EA einreichen. Er wird Sie bei der Abwicklung aller Verfahren und Formalitäten, die für die Aufnahme der Dienstleistungstätigkeit und für die Beantragung der hierfür erforderlichen Genehmigungen unterstützen und, soweit möglich, für Sie erledigen.
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Fristen
Die Bearbeitungszeiten sind in den einzelnen Verwaltungsverfahren unterschiedlich. Bitte entnehmen Sie diese Informationen der für Ihr Dienstleistungsgewerbe und für Ihren speziellen Antrag eingestellten Dienstleistungsbeschreibung der jeweiligen Stadtverwaltung.
Ein Fristlauf setzt - sofern es im entsprechenden Gesetz bereits angeordnet ist - ein, wenn alle für Ihren Antrag benötigten Unterlagen, Nachweise und Angaben vorliegen (§ 71b Abs.4 VwVfG NRW). Diese Feststellung wird von der zuständigen Behörde getroffen. Sie erhalten unverzüglich eine Empfangsbestätigung, mit der Ihnen die Vollständigkeit bestätigt wird bzw. eine Mitteilung, welche Unterlagen oder Angaben nachzureichen sind.
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Gebühren
Die Inanspruchnahme des Einheitlichen Ansprechpartners ist gem. § 3 Gesetz zur Bildung Einheitlicher Ansprechpartner in Nordrhein-Westfalen (EA-Gesetz NRW) gebührenpflichtig. Maßgeblich ist hier das Gebührengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. Eine entsprechende Gebührenübersicht steht derzeit noch nicht zur Verfügung.
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Nehmen Sie Kontakt mit uns auf:
Für die Kontaktaufnahme wurde ein zentraler Ansprechpartner geschaffen, der Sie auch zukünftig als Einheitlicher Ansprechpartner im Sinne der EG-Dienstleistungsrichtlinie unterstützt und Sie im Verfahrensmanagement innerhalb der Verwaltung und auch mit anderen Behörden kompetent berät und gerne begleitet.
Unter der Telefonnummer +49 (202) 563 3666 steht Ihnen der Einheitliche Ansprechpartner montags bis freitags von 07:00 bis 19:00 Uhr für Ihre Fragen zur Verfügung.
Eine Kontaktaufnahme ist auf telefonischem, elektronischem oder postalischem Wege möglich. Die Postanschrift lautet:
Stadt Wuppertal - Der Oberbürgermeister Einheitlicher Ansprechpartner der Städte Remscheid, Solingen und Wuppertal An der Bergbahn 33 42289 Wuppertal
Oder füllen Sie das Kontaktformular (Kontakt rechts in der Box) aus. Der Einheitliche Ansprechpartner setzt sich umgehend mit Ihnen in Verbindung.
Selbstverständlich stehen Ihnen auch die Ansprechpartner der jeweiligen Fachabteilungen zur Verfügung, soweit Sie den direkten Kontakt zur zuständigen Stelle wünschen.
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