Inhalt anspringen

FeuerwehrBerufsfeuerwehr

Brandverhütungsschauen

Gemäß §26 BHKG (Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz) sind Gemeinden zur Durchführung einer Brandverhütungsschau verpflichtet

Rechtsgrundlage für die Brandverhütungsschau (BVS) ist §26 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG).

Die Brandverhütungsschau dient der Feststellung brandschutztechnischer Mängel und Gefahrenquellen sowie der Veranlassung von Maßnahmen, die der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorbeugen und bei einem Brand oder Unglücksfall die Rettung von Menschen und Tieren, den Schutz von Sachwerten sowie wirksame Löscharbeiten ermöglichen.

In der Regel findet die Brandverhütungsschau alle 3 bis 6 Jahre statt.

Kontakt

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadt Wuppertal

Auf www.wuppertal.de verwenden wir ausschließlich technisch notwendige Cookies sowie das Webanalysetool Matomo zur anonymisierten statistischen Auswertung. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit in unseren Datenschutzeinstellungen widerrufen. Weitere Informationen und Hinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Datenschutzeinstellungen (Öffnet in einem neuen Tab)
Seite teilen