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FeuerwehrInformationen für Bürger*innen

Brauchtumsfeuer

Zu besonderen Anlässen wie Ostern und St. Martin ist es auch in Wuppertal Tradition, ein so genanntes "Brauchtumsfeuer" zu organisieren.

Was jeder beachten muss:

Um diese Feuer nicht zu einer Belästigung für die Anwohner oder gar zu einer Gefahr für alle Beteiligten werden zu lassen, sind nachfolgend einige Regeln genannt, die  alle beachten sollten:

Allgemeines

  • Brauchtumsfeuer sollten so klein wie möglich gehalten werden.
  • Brauchtumsfeuer sind keine Form der Abfallbeseitigung. Verbrannt werden dürfen nur trockenes Ast- und Strauchwerk sowie ausgetrocknete Weihnachtsbäume.
  • Nicht verbrannt werden dürfen häusliche Abfälle, Sperrmüll, Papier und Pappe, Kunststoff, behandeltes Holz wie beispielsweise Gartenzäune und Baustellenabfälle sowie Reifen und andere stark rauchentwickelnde Stoffe.

Aufsicht

  • Das Brauchtumsfeuer muss ständig von mindestens zwei volljährigen Personen beaufsichtigt werden. Die Personen dürfen den Verbrennungsplatz erst dann verlassen, wenn das Feuer und die Glut erloschen sind.
  • Vor dem Entzünden muss das Holz unbedingt umgeschichtet werden, um evtl. versteckte Kleintiere aufzuscheuchen.

Sicherheit

  • Bei starkem Wind sollte aus Sicherheitsgründen auf das Feuer verzichtet werden.
  • Beim Anzünden dürfen keinesfalls Öle oder Benzine verwendet werden; erlaubt sind kleine Mengen Papier und/oder Reisig.
  • Die Feuerstelle muss folgende Mindestabstände einhalten:
    a) von Gebäuden, die dem Aufenthalt von Menschen dienen, einen Abstand von 100 Metern
    b) von sonstigen baulichen Anlagen, einzeln stehenden Bäumen, Wallhecken, Windschutzanlagen, Feldgehölzen und Gebüschen einen Abstand von 25 Metern,
    c) von Bundesautobahnen und autobahnähnlich ausgebauten Bundesstraßen einen Abstand von 100 Metern,
    d) von sonstigen öffentlichen Verkehrsflächen einen Abstand von 50 Metern,
    e) von Waldflächen und Naturschutzgebieten einen Abstand von 100 Metern,
    f) von befestigten Wirtschaftswegen einen Abstand von 10 Metern.

Löschen

Geeignete Löschmittel wie Sand, Wasser und Feuerlöscher sind in ausreichendem Umfang bereitzustellen.

Entsorgen

Nach Beendigung des Verbrennungsvorgangs sind die Feuerrückstände gemäß den Vorschriften der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Wuppertal als Restabfall (graue Tonne) zu beseitigen.

Erlaubte Termine

  • Osterfeuer am Gründonnerstag, Ostersamstag, Ostersonntag
  • Feuer zur Walpurgisnacht am 30. April
  • Johannisfeuer am 24. Juni
  • Martinsfeuer im Zeitraum vom 2. bis 21. November

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadt Wuppertal / Feuerwehr

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