Die Karte "Fernwärmesatzungen" wurde ergänzt

In der Karte "Fernwärmeschiene Süd" stellen wir bereits seit Anfang des Jahres den Geltungsbereich der Satzung dar. Als neuen Service bieten wir jetzt den Nachweis der betriebsfertigen Leitungen an.
Eine Heizung, bei der das Thermostat auf 3,5 gedreht ist, vor einem klaren, blauen Himmel, ©iStockphoto.com/z
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Ein Anschluss- und Benutzungszwang entsteht im Geltungsbereich der Satzung nur, wenn das betreffende Grundstück durch eine Straße erschlossen ist, in der sich eine betriebsfertige Fernwärmeleitung befindet. Außerdem muss die Stadt Wuppertal diese Straßen öffentlich bekanntgeben.

Das ist mit einer Veröffentlichung im "Stadtboten" am 23.12.2009 erstmalig geschehen, so dass seit dem 24.01.2010 ein grundsätzlicher Anschluss- und Benutzungszwang für einige Straßen im Satzungsgebiet besteht.

 

Über die Sachinformationsabfrage auf dem Geltungsbereich bzw. den Leitungen können Sie den Satzungstext und den o. g. Stadtboten mit der Auflistung  der Straßen aufrufen, in denen sich eine betriebsfertige Fernwärmeleitung befindet.
Ob für ein konkretes Grundstück ein Anschluss- und Benutzungszwang besteht, kann anhand unserer Karte allerdings nicht immer eindeutig entschieden werden. Bitte erfragen Sie das im Zweifelsfall bei der WSW Energie & Wasser AG, Technisches Kundencenter Netze, unter der Telefonnummer 0202 / 569-4545.   

 

Die Fernwärmeversorgung nutzt vorhandene Abwärme (in diesem Fall des Müllheiz­kraftwerkes Küllenhahn) und ist dadurch ökologisch vorteilhaft. Ihre Nutzung führt zur Einschränkung der Emissionen aus Feuerungsanlagen und dient der Reinhaltung der Luft, was einem öffentlichen Bedürfnis gemäß § 9 der Gemeindeordnung NRW entspricht.

 

Kontakt

+49 202 563 6942