Hauptschule Hügelstraße 8: Schulhofsanierung im Rahmen von Ziel 2 Maßnahmen

Deutsche Grundkarte - HS Hügelstraße
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DGK HS Hügelstraße
Orthophoto - HS Hügelstraße
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Orthophoto HS Hügelstraße

Anlass

Bei Ziel 2 Maßnahmen handelt es sich um durch die EU geförderte Maßnahmen - hier " Soziale Stadt" -, die unter Anderem die Öffnung der Schulhöfe für die Bevölkerung zum Ziel hat. Sie ist eingebettet in weitere Maßnahmen, die dem Förderzweck "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" dienen.


Dazu ist es erforderlich, die vorhandenen Schulhöfe zweckentsprechend umzubauen, so dass auch andere Funktionen dort erfüllt werden.

Außenansicht Hauptschule Hügelstraße
Außenansicht Hauptschule Hügelstraße

Kurzbeschreibung

So wurden an der HS Hügelstraße, deren Grundstück durch einen angrenzenden Steilhang geprägt ist, Sitzgruppen auf einem sonnigen Plateau eingerichtet, ein Schachbrett eingepflastert und durch Pflanzungen und Mauerbildung einladende Nischen zum Verweilen und Plaudern auch für ältere Herrschaften aus dem umliegenden Wohnquartier eingebaut.


Für die Kinder wurde ein Sandkasten eingerichtet, der nach Bedarf aufgeklappt werden kann; die betreuenden Eltern finden am Sandkasten Sitzsteine vor, die zum Verweilen einladen.


Der Bezug zum vorhandenen Schulgebäude wurde durch eine verbindende, farbliche Asphaltierung des unteren Pausenhofes hergestellt. Eine Erweiterung des Schulhofes durch eine weiterführende Treppenanlage auf die Flächen über dem Steilhang ist denkbar, bleibt jedoch folgenden Bauabschnitten vorbehalten.


Da die Pflanzungen noch jung sind, wirken sie noch etwas spärlich, aber es ist schon zu erahnen, wie die Gestaltung sein wird, wenn Alles grünt und blüht.


Neben diesen ansprechenden Ergebnissen hat das Thema Ziel 2 allerdings noch eine unangenehme Komponente, die der Öffentlichkeit weitgehend verborgen bleibt. So sind die zu erfüllenden Formalvorgaben für die Umsetzung der Fördermaßnahme durch die EU-Mittel deutlich höher als für vergleichbare nationale Förderpakete. So ist es vorgeschrieben, den Ort der Bau-Aktenlagerung zu diesen Vorhaben dem Fördergeber zu nennen und jede Änderung des Lagerortes innerhalb der nächsten 20 Jahre dem Fördermittelgeber mitzuteilen!

Kontakt

Bitte beachten Sie, dass Herr Lehn nur Auskunft zu allen baulichen Fragen über die Schule geben kann.
Für alle den Schulbetrieb betreffenden Fragen wenden Sie sich bitte an das Schulamt oder direkt an die betreffende Schule!
 

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+49 202 563 2889