Denkmalschutz
Wuppertals Denkmale sind Zeugnisse für die vielfältige und spannende Geschichte der Stadt. Und das bedeutet eine Verpflichtung: Es gilt, das uns anvertraute Erbe für künftige Generationen zu bewahren und zu pflegen.
Auf Grundlage des Denkmalschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen von 1980 kommen der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Wuppertal eine Fülle von Aufgaben zu. In Zusammenarbeit mit dem zuständigen Fachamt, Amt für Denkmalpflege im Rheinland, werden Denkmale erfasst, in der Denkmalliste eingetragen und bei allen Veränderungen und Maßnahmen betreut. Nur die sinnvolle Nutzung eines Denkmals sichert langfristig seinen Erhalt, daher sind Anpassungen an neue Bedürfnisse oft unumgänglich.
Denn Denkmalschutz heißt ja nicht, dass grundsätzlich nichts mehr verändert werden darf, doch bedarf jede Maßnahme vom Fassadenanstrich bis zum Umbau einer Erlaubnis nach §9 Denkmalschutzgesetz und muss mit der Denkmalbehörde abgestimmt werden. Das öffentliche Interesse am Erhalt der Denkmale wird durch Steuervergünstigungen und die Möglichkeit bekundet, zu denkmalpflegerischen Maßnahmen Zuschüsse zu erhalten. Neben der öffentlichen Hand werden hier zunehmend Stiftungen tätig, um am gemeinsamen Ziel mitzuwirken: Der Erhaltung des baulichen Erbes und dem Bewahren der Identität unserer Städte.





