Grundlagen der pädagogischen Arbeit in den Kindertageseinrichtungen sind das Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) - Kinder und Jugendhilfe - (SGB VIII)und das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz- KiBiz). Der Stadtbetrieb Tageseinrichtungen für Kinder hat gemeinsame Eckpunkte zur Bildungsarbeit festgelegt. Darauf aufbauend, entwickeln die jeweiligen Einrichtungen ihr abgestimmtes spezifisches Bildungskonzept. Diese Konzepte sind wesentlicher Bestandteil der pädagogischen Arbeit.
Rahmenbedingungen / Standards
Der Stadtbetrieb stellt den Tageseinrichtungen für Kinder die erforderlichen Ressourcen bereit, um einen ganzheitlichen Entwicklungs- und Bildungsprozess initiieren zu können.
Diese sind: Qualifiziertes Personal, Räume, Ausstattung, Fortbildung, Fachberatung.
Kindertageseinrichtungen sind Orte der Bildung
Der Stadtbetrieb versteht Bildung als ganzheitlichen Prozess: Kinder sind Akteure ihrer eigenen Bildungsprozesse. Durch ihre natürliche Neugier und ihren Antrieb experimentieren und erforschen sie alles sie Umgebende. Sie treten dabei in eine aktive Auseinandersetzung mit der "Welt". Das geschieht über all ihre Sinne, über ihren gesamten Körper, über das Begreifen, das Erleben und das Tun. Bildungsbereiche sind unter anderem Bewegung, Sprache, Kommunikation, Musik, Spielen, Gestalten, Kreativität, Natur, kulturelle Umwelt, interkulturelles Lernen.
Kindertageseinrichtungen bieten Kindern den erforderlichen Raum, in dem sie sich mit anderen Kindern und Erwachsenen auseinandersetzen können. Hier wird ihre soziale Kompetenz und ihre Selbständigkeit gefördert. Dabei erfahren sie von qualifizierten Fachkräften Aufmerksamkeit, Unterstützung, Sicherheit, Anerkennung und Anregung.
Der pädagogischen Fachkraft, unter Mitwirkung der Ergänzungskraft, kommt dabei die Aufgabe zu, Fragen anschaulich zu beantworten, Materialien bereitzustellen und ein Umfeld herzustellen, das einen Aufforderungscharakter hat und zur eigenen Problemlösungsstrategie auffordert. Ziel ist die Entwicklung einer selbstsicheren und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
Zusammenarbeit mit Eltern
Eltern und Pädagoginnen sind Partner in der Begleitung des Bildungsprozesses. Ein gelungener Bildungsprozess setzt eine aktive Zusammenarbeit mit den Eltern voraus. Es gibt einen engen Austausch über die Entwicklung und den Bildungsstand des Kindes.
Die Elternmitwirkung nach dem Kinderbildungsgesetz(KiBiz) ist Grundlage für die Zusammenarbeit.
Dokumentation
Als Grundlage der pädagogischen Arbeit werden von den Pädagoginnen Beobachtungen über den Entwicklungs- und Bildungsprozess der Kinder fortlaufend dokumentiert. Ein einheitliches Beobachtungsraster steht den Tageseinrichtungen zur Verfügung. Aus den vorhandenen Aufzeichnungen wird auf Wunsch der Eltern ein Bericht (Bildungsdokumentation) erstellt und ihnen im Laufe des letzten Kindergartenjahres ausgehändigt.
Die Regelungen des Datenschutzes werden eingehalten.
Zusammenarbeit Kindergarten / Grundschule
Eine positive Gestaltung des Übergangs gelingt durch aktive Zusammenarbeit zwischen Kindergarten und Grundschule.
Der Stadtbetrieb unterstützt regelmäßigen Austausch über Arbeitsinhalte und Methoden in stadtteilbezogenen Arbeitskreisen und gegenseitigen Hospitationen.
Evaluation
Durch kontinuierliche Reflektion der pädagogischen Arbeit werden die Bildungskonzepte weiterentwickelt. Das Qualitätsmanagement sichert die vorhandenen Standards und entwickelt sie weiter.
Die Qualifizierung der pädagogischen Kräfte wird durch regelmäßige Fortbildung sicher gestellt.