Untere Landschaftsbehörde
Landschaftsplanung
In der Landschaftsplanung werden die im Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen vorgegebenen Ziele und Grundsätze des Naturschutz und der Landschaftspflege umgesetzt und gemeinsam mit den unterschiedlich interessierten Nutzergruppen wie Land- und Forstwirten und den Naturschutzverbänden vereinbart und rechtsverbindlich festgesetzt. Fragen zum Natur- und Landschaftsschutz, zu den Landschaftsplänen oder den Naturdenkmalen beantworten die Mitarbeiter/innen gerne. Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns oder besuchen Sie uns nach Terminvereinbarung im Rathaus Barmen.
Landschaftspflege
Es ist eine gesetzliche Aufgabe, die wegen der auf ihnen vorkommenden Pflanzen- und Tierarten hochwertigen Flächen sowie die Natur- und Landschaftsschutzgebiete in Wuppertal zu pflegen und zu entwickeln. Diese Flächen sind für die natürlichen Lebensgemeinschaften ebenso zu sichern, wie als Lebensgrundlage unserer bäuerlichen Land- und Forstwirtschaft zu erhalten. Damit diese sensiblen Bereiche und ihre Funktionen auf Dauer erhalten bleiben, wurden Pflege- und Entwicklungspläne erstellt, die zurzeit umgesetzt werden.
Erholungsvorsorge
Die kleinteilige Landschaft Wuppertals ist charakterisiert durch ein attraktives Mosaik von Wald, Grünland- und Ackerflächen, kleinen Bächen, den so genannten Siefen und eine sehr gute Erreichbarkeit aus den Siedlungsgebieten. Diese Landschaft soll als einzigartiger Erholungsraum unserer Bevölkerung zur Verfügung stehen. Die gut ausgebauten Wege eignen sich für viele Formen der Freizeit- und Erholungsnutzung auch in unseren Schutzgebieten.
Es ist eines der Ziele der Unteren Landschaftsbehörde Wuppertal, die vielfältigen Ansprüche an die Nutzung unserer Landschaft im Dialog mit den unterschiedlichsten Interessierten zu organisieren.
Planverfahren
Baugenehmigung
Baumschutz
Artenschutz
Zum Aufgabenspektrum der unteren Landschaftsbehörde gehört sowohl der heimische Artenschutz als auch der Schutz exotischer Tiere. Wer Tiere wie z.B. Papageien, Schlangen, Geckos, Landschildkröten oder Chamäleons besitzt, muss diese bei der Stadt anmelden. Auch Fragen zum Besitz und der Vermarktung von geschützten Pflanzen, Tieren und deren Verarbeitungsprodukten (Pelzmäntel, Handtaschen oder Gürtel aus Krokodil- und Schlangenleder, Elfenbeinerzeugnisse) beantworten Ihnen die Mitarbeiterinnen der Unteren Landschaftsbehörde. Wenn Sie also eine EU-Bescheinigung für die Haltung und Vermarktung artgeschützter Tiere benötigen, wenden Sie sich an die Untere Landschaftsbehörde.
Die Mitarbeiterinnen prüfen und begleiten auch die Zoofachgeschäfte, Händler und Züchter.
Für eine persönliche Vorsprache im Rathaus Barmen vereinbaren Sie bitte einen Termin.



