Lärm

Lärm macht krank!
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Lärm macht krank. Europaweit leiden viele Millionen Menschen darunter. Schlaf- und Konzentrationsstörungen, Hörschäden, Stress, ein erhöhtes Infarktrisiko und andere Herz-Kreislaufbeschwerden sind die Folge. Hinzu kommen Wertverluste bei Immobilien und Umsatzausfälle im Tourismus. Dadurch entsteht allein in Deutschland ein volkswirtschaftlicher Schaden von ca. vier Milliarden Euro jährlich.
Umgebungslärm, also der Lärm, der von Straßen, Schienenwegen, Flughäfen und Industrie- und Gewerbeanlagen ausgeht, stellt eines der Hauptprobleme für die Lebensqualität in den Städten und den Zustand der städtischen Umwelt dar. Daher ist die Vermeidung und Verminderung von Umgebungslärm ein wichtiger Schritt zum Erhalt der Attraktivität der Städte als Wohn- und Aufenthaltsort.
Durch die EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm) erhält die Lärmminderungsplanung eine größere Bedeutung. Am 24. Juni 2005 wurde die Richtlinie in nationales Recht überführt (Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes durch Einfügung der §§ 47a bis 47f - Lärmminderungsplanung). Am 16. März 2006 ist die ergänzende Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) in Kraft getreten. Mit dieser Verordnung werden die näheren Anforderungen an die Lärmkartierung festgelegt.
Die Richtlinie setzt Fristen für die Erstellung von strategischen Lärmkarten und die darauf aufbauenden Lärmaktionspläne zur Bekämpfung der wesentlichen Lärmquellen. Ziel der Richtlinie ist nicht nur die Bekämpfung des Lärms in lauten Gebieten, sondern auch die Erhaltung der Ruhe in bisher (relativ) leisen Gebieten. Lärmkarten und Aktionspläne sollen alle fünf Jahre überprüft und bei Bedarf überarbeitet werden. Die Richtlinie sieht außerdem Regelungen zur Unterrichtung und Beteiligung der Öffentlichkeit vor.
Die strategischen Lärmkarten für das Stadtgebiet Wuppertals wurden im Oktober 2007 fertig gestellt.
Straßenverkehr
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Ergebnisse der Lärmkartierung Die Haupt-Lärmquellen im Straßenverkehr sind erwartungsgemäß die Bundesautobahnen (A1, A46) sowie die überörtlich bedeutenden Bundes- und Landstraßen (B7, B224, L74, L418, L419), die bei ungehinderter Schallausbreitung über große Entfernung wahrnehmbar sind. Des weiteren ist an nahezu allen anderen untersuchten Straßen der Zielwert von 65 dB(A) tagsüber bzw. 55 dB(A) überschritten. Allerdings wirkt im bebauten Bereich vielfach die Abschirmung durch die Gebäude, so dass bereits im Blockinneren oder in geringer Entfernung von der Straße so genannte "ruhige Gebiete" anzutreffen sind. Darüber hinaus hat die Stadt einen hohen Anteil "ruhiger Gebiete" in den Erholungsgebieten im Norden und Süden der Stadt.

Insgesamt sind auf rd. 15 % des Stadtgebietes straßenverkehrsbedingte Lärmwerte oberhalb 65 dB(A) ermittelt worden. In diesen Gebieten wohnen rd. 40.000 Menschen.
Eisenbahn
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Die Haupt-Lärmquellen im Schienenverkehr sind die Haupteisenbahnstrecke sowie die Wuppertaler Schwebebahn. Die Lärmimmissionen der Eisenbahn werden durch das Eisenbahn-Bundesamt ermittelt. Die Ergebnisse liegen jedoch noch nicht vor, so dass dieser Themenbereich insofern nur vorläufig ausgewertet werden konnte.

 

Schwebebahn
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Durch die Sanierung der Wuppertaler Schwebebahn ist bereits eine erhebliche Emissionsminderung erreicht worden. Ein entsprechendes Gutachten der WSW attestiert eine Reduzierung des Luftschall-Mittelungspegels um 50-60%. Die Schwebebahn ist in den gängigen Berechnungsprogrammen nicht als Fahrzeugmodell enthalten. Daher musste für dieses Projekt ein eigenes Modell entwickelt werden. Die "neuen" Pegel betragen 56 dB(A) Lm,E5 am Tag bzw. 47 dB(A) Lm,E in der Nacht. Rund 500 Wuppertaler sind auch nach der Sanierung von Lärmpegeln über 65 dB(A) betroffen. Nachts ist aufgrund der Betriebszeiten keine erhebliche Beeinträchtigung festzustellen. Bemerkenswert sind auch hier besonders die topografisch bedingten Schall-Effekte an den Talhängen, die jeder Wuppertaler aus eigener Wahrnehmung kennt.
In der Stadt Wuppertal sind sechs IVU - Anlagen verzeichnet. Da diese naturgemäß in Industrie- und Gewerbegebieten liegen, sind nur 21 Menschen unmittelbar betroffen (Lden > 65 dB(A)).

Weiteres Vorgehen

Auf der Grundlage der vorliegenden strategischen Lärmkarten werden nun Lärmaktionspläne (Lärmminderungspläne) erarbeitet, mit denen "Lärmprobleme und Lärmauswirkungen" - einschließlich der Lärmminderung - geregelt werden.
Für die Lärmaktionsplanung gibt es noch keine bundeseinheitlichen Vorschriften. Eine entsprechende Verwaltungsvorschrift steht noch aus. Ziel der Aktionsplanung ist letztendlich, die Einwohner vor gesundheitsbeeinträchtigenden Lärmimmissionen zu schützen. Daher sollen in Wuppertal in der ersten Stufe alle Gebiete in die Aktionsplanung einbezogen werden, an denen die addierten Pegel aller Lärmquellen 65 dB(A) am Tag und 55 dB(A) in der Nacht überschreiten. Zum Schutz so genannter "ruhiger Gebiete" sollen zunächst die Zielwerte 50 dB(A) am Tag und 40 dB(A) nachts Anwendung finden.
Da Investitionen in Lärmschutzeinrichtungen seitens der Stadt Wuppertal auf Grund der Haushaltslage selbst in mittelfristigen Zeithorizonten nicht oder nur in geringem Umfange möglich sind, sollen vorwiegend administrative Maßnahmen geprüft werden. Dies können verkehrslenkende Vorschläge aber auch Hinweise für Bauleitplanung, Folge-/Umnutzung oder Schließung von Baulücken sein. Weiterhin wird sich die Verwaltung über die kommunalen Spitzenverbände dafür einsetzen, dass staatliche Förderprogramme finanziell ausgestattet werden und gesetzliche Regelungen die technischen Minderungspotenziale an der Lärmquelle ausschöpfen.
Information und Beteiligung der Öffentlichkeit kommt in diesem Zusammenhang eine besondere Bedeutung zu (BImSchG §47d (3)). Die Bürgerinnen und Bürger können dazu beitragen, dass aus ihrer Kenntnis vor Ort die Gegebenheiten im Wohnumfeld so gut wie möglich gestaltet werden. Durch Änderung des Verhaltens können viele Lärmursachen gemindert oder beseitigt werden. Der aktive Austausch zwischen Bevölkerung, Politik und Verwaltung erhöht darüber hinaus die Transparenz des Planungsprozesses und die Akzeptanz der vorgeschlagenen Maßnahmen.
Unter der Federführung des Ressorts Umweltschutz sollen hier die Vorgehensweise abgestimmt, Aufgabenpakete gegliedert und Ergebnisse beraten werden. Hier soll auch die Art und Weise entwickelt werden, wie die gesetzliche Pflicht zur "rechtzeitigen und effektiven Beteiligung" der Öffentlichkeit erfüllt werden kann (z.B. quartiers- oder themenbezogene Arbeitsgruppen, Internet-Portal). Die Moderation der Prozesse sowie die notwendigen ingenieurtechnischen Leistungen sollen durch geeignete externe Dienstleister unterstützt werden.