Luftreinhalteplan
Seit dem 19. April 2013 ist der neue Luftreinhalteplan Wuppertal in Kraft.
Die Luftqualität in Nordrhein-Westfalen hat sich in den vergangenen Jahrzehnten deutlich verbessert. Hierzu haben auch die Aktivitäten der Industrie und des Gewerbes zur Minderung von Luftschadstoffen beigetragen, so dass die Belastungen z.B. durch die Luftschadstoffe Schwefeldioxid, Blei oder Benzol erheblich zurückgegangen sind.
Dennoch reichen diese Anstrengungen bis heute nicht aus. Gerade in den größeren Städten sind Feinstaub, Kohlenmonoxid, Stickstoffmonoxid und Stickstoffdioxid nach wie vor gesundheitsgefährdende Luftschadstoffe. Besonders in verkehrsreichen Straßenschluchten mit hoher Bebauung und wenig Luftbewegung können diese Schadstoffe in gesundheitsschädlichen Konzentrationen auftreten.
Die Europäische Union hat darauf reagiert, indem sie mit der Luftqualitätsrahmenrichtlinie (1996/62/EG) und den Tochterrichtlinien (1999/30/EG und 2000/69/EG) neue verbindliche Grenzwerte vorgegeben hat. Diese legen für verschiedene Luftschadstoffe anspruchsvolle und verbindliche Luftgütewerte fest, die eine für die menschliche Gesundheit und die Umwelt insgesamt unbedenkliche lufthygienische Situation gewährleisten sollen. Diese Vorgaben sind als 7. Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und als Novelle der 22. Verordnung zum BImSchG 2002 in deutsches Recht umgesetzt worden. Wird demnach eine unzulässig hohe lufthygienische Belastung festgestellt, ist ein Luftreinhalteplan aufzustellen. Ab 1.1.2005 müssen die Grenzwerte für Feinstaub (PM10) und ab 1.1.2010 die Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) eingehalten werden .
Gegenstand des Luftreinhalteplans Wuppertal sind die Beschreibung der Überschreitungssituation, die Verursacheranalyse, die Betrachtung der voraussichtlichen Entwicklung der Belastungssituation sowie die Erarbeitung von Maßnahmen. Ziel ist es, die festgelegten Grenzwerte für Luftschadstoffe dauerhaft zu unterschreiten.
Für die Entwicklung von Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität sind alle potenziellen Emittenten zu betrachten und entsprechend ihrem Verursacheranteil nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu Minderungsmaßnahmen heranzuziehen. Seit der Umsetzung der EU-Richtlinien in nationales Recht ist es auch möglich, für den Verkehrsbereich Maßnahmen anzuordnen.
Die Bezirksregierung Düsseldorf - als planaufstellende Behörde - hat nun den ersten Luftreinhalteplan aus dem Jahre 2008 fortgeschrieben. Der neue Luftreinhalteplan Wuppertal (2013) umfasst ein Bündel von insgesamt siebzig Maßnahmen zur Verringerung der Luftschadstoffbelastung im Stadtgebiet. Eine dieser Maßnahme sieht die Verschärfung der Umweltzonen zum 1. Juli 2014 - parallel zum Ruhrgebiet - vor. Das heißt, dass ab diesem Zeitpunkt Fahrzeuge mit einer gelben Plakette nicht mehr in die Wuppertaler Umweltzonen einfahren dürfen.
Aller Voraussicht nach werden aber die Maßnahmen des Luftreinhalteplans 2013 nicht ausreichen, die Stickstoffdioxidbelastung in Wuppertal unterhalb des geltenden Grenzwertes zu senken, da die kommunalen Handlungsmöglichkeiten zur Reduktion der Luftbelastung ausgeschöpft sind. Vielmehr müssen Maßnahmen vor allem an den Quellen ergriffen werden, so dass hier die EU und der Bund gefordert sind, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Denn nur durch das Zusammenwirken der Vielzahl von Maßnahmen auf lokaler, regionaler, nationaler und internationaler Ebene kann eine nachhaltige Lösung der lufthygienischen Probleme in den Städten erreicht werden.







