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| Pflegeberatung |
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Diese Seiten entsprechen bislang nicht den Grundsätzen der Barrierefreiheit. Eine Anpassung wird in Kürze vorgenommen. Wir bitten um etwas Geduld und ihr Verständnis. Trägerunabhängige PflegeberatungGrundlage für die Tätigkeit der Pflegeberatung ist das Landespflegegesetz (§4 Beratung). Eines der wichtigsten Merkmale der Pflegeberatung ist dabei die Trägerunabhängigkeit. Das heißt, die Beratung erfolgt ausschließlich am Bedarf der Ratsuchenden orientiert und bezieht sich auf das gesamte Angebot aller in Wuppertal bekannten Anbieter von Pflegeleistungen und komplementären ambulanten Hilfen (Alltagshilfen).
Was macht die Pflegeberatung und wer ist ihr Träger ? Die Pflegeberatung informiert und berät ratsuchende Bürgerinnen und Bürger aller Altersstufen zu Fragen der Pflegebedürftigkeit und der Pflege in Wuppertal. Träger der Pflegeberatung ist die Wuppertaler Gesundheits- und Pflegekonferenz, in der die Pflegeeinrichtungen, Pflegekassen und der Medizinische Dienst der Krankenkassen, Ärzteschaft, Krankenhäuser, Selbsthilfegruppen, Seniorenbeirat, Sozialausschuss und die Stadt Wuppertal vertreten sind. Die Trägerschaft wird durch den - aus Mitgliedern der Gesundheits- und Pflegekonferenz gebildeten - Trägerrat ausgeübt. Dieser begleitet die Arbeit der Pflegeberatung und stellt die Trägerunabhängigkeit der Pflegeberatungsstelle sicher. Zu welchen Inhalten berät die Pflegeberatung? Hierzu gehören Fragen zu Ansprüchen an die Pflegeversicherung, zu Antrags- und Einstufungsverfahren sowie zur Finanzierung von Pflege zu Hause oder in einer Einrichtung. Auch das Aufzeigen von Möglichkeiten zur Entlastung pflegender Angehöriger, Beratung in Konfliktfällen mit Kostenträgern oder Pflegeanbietern und sehr individuellen Bedarfslagen von Ratsuchenden sind Aufgaben der Pflegeberatung. Ferner informiert die Pflegeberatung über die verschiedenen pflegerischen und pflegeergänzenden Angebote und berät zu möglichen Auswahlkriterien. Im Mittelpunkt der Beratung steht der Mensch! Als besonders wichtig sieht es die Pflegeberatung an, dass die aktuelle Situation, der Hilfe- und Pflegebedarf und schließlich auch die Möglichkeiten der Pflege nicht über den Kopf des Kunden oder der Kundin hinweg, sondern mit den Ratsuchenden gemeinsam erörtert und aufgezeigt werden. Die so erarbeiteten Lösungswege bieten den Ratsuchenden Orientierung für anstehende Entscheidungen - diese trifft immer nur der Kunde oder die Kundin. Wer kann sich an die Pflegeberatung wenden und wie ist sie zu erreichen? Bürgerinnen und Bürger können
sich jederzeit mit ihren individuellen Problemstellungen an die
Pflegeberatung wenden. Vermeintlich unüberwindbare Probleme
können hier im persönlichen
Beratungsgespräch oftmals gelöst werden. Aber auch
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anderer Beratungseinrichtungen, von
Pflegeanbietern und Kostenträgern können sich an die
Pflegeberatung wenden.
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