Pflegeberatung
Alltagshilfen
Wohnen mit Unterstützung

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Wissenswertes zur Ambulanten Pflege
  1. Was Sie allgemein über ambulante Pflege wissen sollten
  2. „Checkliste“ zur Auswahl eines ambulanten Pflegedienstes
Ein ambulanter Pflegedienst unterstützt Sie, in Ihrer gewohnten Wohnumgebung zu verbleiben, auch wenn sie pflegebedürftig sind. Der ambulante Pflegemarkt bietet viele Möglichkeiten zur Gestaltung für Ihre individuelle Situation, ist dadurch aber auch ein wenig unübersichtlich geworden.

Es ist nun wichtig für Sie und Ihre Angehörigen, herauszufinden, ob die ambulante Pflege für Sie die richtige Lösung ist, welcher Pflegedienst für Sie in Frage kommt und welche Anbieter in Wuppertal ihre Dienste anbieten.

Vielleicht stellen Sie sich folgende Fragen:

  • Wie kann mich ein ambulanter Pflegedienst zu Hause unterstützen?
  • Welche Leistungen bieten die Pflegedienste im Einzelnen an?
  • Welcher Pflegedienst geht am besten und umfassendsten auf meine Bedürfnisse ein?
  • Wie finde ich das heraus; welche Fragen stelle ich?
  • Welche Kosten kommen auf mich zu und wie beantrage ich Pflegeleistungen?
In Kapitel 1 haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen zur ambulanten Pflege, die entsprechende Gesetzgebung und die Finanzierungsmöglichkeiten kurz zusammengestellt.

In Kapitel 2 stellen wir Ihnen einige Fragen vor, die Ihnen helfen sollen, einen ambulanten Pflegedienst für Ihre individuellen Bedarf zu finden.

Unser Vorschlag Lesen Sie sich die Fragen in Ruhe durch und suchen Sie die Fragen aus, die für Sie wichtig sind. Nehmen Sie sich für Ihre Fragestellung genügend Zeit und kreuzen Sie die für Sie wichtigen Fragen einfach an.
Die zusammengestellte „Checkliste“ soll Ihnen zur Anregung dienen. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Möglicherweise stellen Sie beim Lesen fest, dass Sie noch ganz andere Fragen an einen Pflegedienst haben.

Wenn Sie weitere Fragen haben, so rufen Sie uns einfach an oder schauen Sie bei uns herein!

Sie finden die trägerunabhängige Pflegeberatung in der

Luisenstr.13, Wuppertal – Elberfeld, Telefon: 0202/ 25 222 25, eMail: pflegeberatung@stadt.wuppertal.de ,

sowie die Beratungseinrichtungen im Beratungsnetzwerk Pflege unter "Beratung zur Pflege" (Beratungsnetzwerk Pflege).

Wir freuen uns auf Sie!

1. Was Sie allgemein über ambulante Pflege wissen sollten

Die ambulante Pflege ermöglicht Ihnen, auch bei Pflegebedürftigkeit in der häuslichen Umgebung zu verbleiben.

Sie können zwei Möglichkeiten der häuslichen Pflege in Anspruch nehmen:

  1. Die Krankenkassen finanzieren nach dem Sozialgesetzbuch V (SGB V) die sogenannte Behandlungspflege. Diese Pflege muss von einem Arzt verordnet werden und betrifft einige medizinische Maßnahmen.
  2. Die Pflegeversicherung finanziert die sogenannte Grundpflege, die sich auf folgende Bereiche des täglichen Lebens bezieht:
    • die Körperpflege
      Hilfe beim Waschen, Duschen, Baden, der Zahnpflege, Hilfe beim Rasieren, Kämmen sowie bei der Darm- und Blasenentleerung,
    • den Bereich der Ernährung
      bei dem mundgerechten Zubereiten der Ernährung oder bei der Aufnahme der Nahrung,
    • den Bereich der Mobilität
      beim selbständigen Aufstehen und Zubettgehen, beim An- und Auskleiden, beim Gehen, Stehen, Treppensteigen oder beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung,
    • und auf den Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung
      beim Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, beim Spülen, Wechseln und Waschen der Wäsche und beim Beheizen der Wohnung.
Die Pflegeversicherung stellt für diese Grundpflege entsprechend der festgestellten Pflegestufe ein festes Budget zur Verfügung.
Wenn Sie diese Leistungen erhalten wollen, müssen Sie bei Ihrer Pflegekasse einen Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung stellen. Die Pflegekasse beauftragt den medizinischen Dienst der Krankenkassen – MDK –, Sie zu Hause zu besuchen, um festzustellen, welchen Bedarf Sie in der häuslichen Umgebung haben. Sie werden dann in eine Pflegestufe eingestuft, wenn Pflegebedürftigkeit vorliegt.
Die Pflegestufen 1, 2 oder 3 bestimmen dann den Umfang der finanziellen Leistung aus der Pflegeversicherung.

Bei den Leistungen der ambulanten Pflege können Sie zwischen Geld-, Sach- oder Kombinationsleistungen wählen.

Geldleistungen – Pflegegeld - erhält eine nicht beruflich pflegende Person, z.B. Angehörige, Bekannte oder Nachbarn, die Sie in Ihrer häuslichen Umgebung pflegt. Die Pflegeperson ist gleichzeitig renten- und unfallversichert. Geordnet nach Pflegestufen stehen einer solchen Pflegeperson folgende Beträge zu :

  • bei der Pflegestufe 1   235,- € monatlich,
  • bei der Pflegestufe 2   440.- € monatlich,
  • bei der Pflegestufe 3   700,- € monatlich.
Ihre Pflegeperson kann zur Unterstützung Kurse für pflegende Angehörige oder eine individuelle Schulung bei Ihnen zu Hause durch ausgebildete Pflegepersonen in Anspruch nehmen. Diese werden von den Pflegeversicherungen kostenlos in Zusammenarbeit mit ambulanten Pflegediensten durchgeführt.

Sie können auch Ihre häusliche Pflege durch einen professionellen ambulanten Pflegedienst ausführen lassen. Diese Pflege ist dann eine Sachleistung. Auch hier richtet sich die Finanzierung durch die Pflegeversicherung nach den Pflegestufen:

  • für die Pflegestufe 1     450,- € monatlich,
  • für die Pflegestufe 2   1100,- € monatlich,
  • für die Pflegestufe 3   1550,- € monatlich und
  • in besonderen Härtefällen bis zu 1918,-€ monatlich.
Entstehen über diese Beträge hinaus für Sie Kosten, müssen Sie diese selber tragen oder beim Sozialhilfeträger (dem örtlichen Sozialamt) prüfen lassen, ob Ihnen Leistungen nach dem SGB XII zustehen.

Als dritte Möglichkeit, die häusliche Pflege zu Hause zu organisieren, gibt es die Kombinationsleistungen, also eine Kombination aus Geldleistungen und Sachleistungen. Das ist dann sinnvoll und möglich, wenn ein/e Angehörige/r einen Teil der Pflege bei Ihnen leisten kann und für weitergehende Hilfen dann ein Pflegedienst beauftragt wird, z.B. für die Hilfe beim Baden. Dann wird das Budget für die Sachleistungen von Ihnen nicht voll ausgeschöpft und die Differenz, umgerechnet in Pflegegeld, ausgezahlt.

Die Pflegeversicherung bietet Ihnen auch die Möglichkeit der Kombination mit Tages- und Nachtpflege und die Möglichkeit der Kurzzeitpflege, z. B. bei Verhinderung Ihrer Pflegeperson.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.


2. „Checkliste“ zur Auswahl eines ambulanten Pflegedienstes

Allgemeines
Ist der ambulante Pflegedienst nach § 72 Sozialgesetzbuch (SGB XI) zugelassen? Dies ist unter anderem Bedingung dafür, dass der Pflegedienst mit Pflegekasse bzw. Sozialamt abrechnen kann.

Tipp: Dieser Passus sollte im Vertrag niedergelegt sein.

Legen Sie Wert auf einen bestimmten Träger?
Können Sie sich bei einem kostenlosen Hausbesuch über den Pflegedienst informieren?
Hat der Dienst Informationsmaterial?
Stellt der Dienst Ihnen vorab einen Vertrag zur Prüfung zur Verfügung?
Stellt man Ihnen feste Ansprechpersonen für Fragen und Wünsche vor?
Hat sich der Dienst auf eine bestimmte Gruppe von Patienten spezialisiert (z.B. auf die Pflege altersverwirrter Personen, auf Kinder)?

Tipp: Vergleichen Sie bezüglich des Preis-Leistungs-Verhältnisses mehrere Anbieter; die Kosten werden über Module abgerechnet. Bei Fragen wenden Sie sich an uns!

Tipp: Bei Beschwerden wenden Sie sich an die Leitung des Pflegedienstes, an Ihre Pflegekasse oder an uns.

Ihr Pflegeanliegen
Geht der Pflegedienst auf Ihren Tages- und Wochenablauf, auf Ihre Gewohnheiten, auch an Wochenenden, ein?

Tipp: Halten Sie die abgesprochenen Einsatzzeiten des Pflegedienstes im Vertrag fest.

Wird gemeinsam mit Ihnen ein Pflegeplan erstellt, der sich nach Ihren Bedürfnissen richtet ?
Kann der Dienst Ihnen garantieren, dass er Ihnen auch später, wenn Sie eventuell einen erhöhten Bedarf haben, weiterhelfen kann und Sie jederzeit die vereinbarten Hilfeleistungen verändern können?
Wie wird die Zusammenarbeit mit Ihrem Hausarzt/Ihrer Hausärztin geregelt (Medikamentenversorgung, möglicherweise Wundversorgung)?
Könnte der Dienst auch nachts Einsätze anbieten?
Könnte der Dienst auch eine 24-stündige Betreuung sicherstellen?
Hat Ihr ambulanter Pflegedienst eine 24-stündige Rufbereitschaft? Wie schnell ist jemand bei Ihnen? Kommt der Pflegedienst selbst oder arbeitet er mit sogenannten „Hausnotrufanbietern“ zusammen?

Hauswirtschaftliche Versorgung
Kann der Pflegedienst alle Leistungen, die Sie benötigen, abdecken?
Könnte der Dienst beispielsweise auch das Frühstück zubereiten? Ist es möglich, dass der Pflegedienst mittags zu Ihnen käme, um Ihnen das Mittagessen aufzuwärmen und mundgerecht anzubieten?
Könnten Ihre Einkäufe und die Reinigung Ihrer Wohnung übernommen werden?
Wäre es realisierbar, Sie in Einzelfällen zu Ärztin oder Arzt zu begleiten?
Müssen für hauswirtschaftliche Hilfen eventuell zusätzliche Dienste in Anspruch genommen werden?

Tipp:Achten Sie auf die Finanzierung.

Der Pflegedienst
Fragen Sie nach, ob die Pflege durch ausgebildetes Fachpersonal erfolgt.
Wie groß wird der Kreis der Pflegekräfte sein, der Sie betreut?
Könnten Sie entscheiden, ob Sie von einer weiblichen oder männlichen Pflegekraft betreut werden?
Führt der Dienst eine tägliche Pflegedokumentation, die bei Ihnen zu Hause ausliegt?

Tipp:Prüfen Sie am Monatsende den Leistungsnachweis, bevor Sie unterschreiben. Fragen Sie nach !

Überlässt Ihnen der Dienst die Kopien der Leistungsnachweise, die er an die Pflegekasse weiterleitet?
Wie viel Zeit wird für Ihre Pflege eingeplant?
Bietet der Dienst beraterische Leistungen an, wie zum Beispiel Hinweise auf mögliche altersgerechte oder pflegebedingte Umbauten, ergänzende Hilfsdienste oder Hilfsmittel (zum Beispiel Pflegebett)?
Unterhält der Pflegedienst ein Hilfsmitteldepot? - Dies könnte nützlich sein, wenn die zuständige Pflegekasse, beispielsweise am Wochenende, nicht mehr reagieren kann.

Der Vertrag
Schließt der Dienst mit Ihnen einen Vertrag ab, aus dem genau hervorgeht, welche Leistungen er erbringt und wie viel sie kosten?
Werden Sie darüber informiert, welcher Anteil der Pflegekosten von der Pflegeversicherung gedeckt wird und welcher Anteil von Ihnen finanziert werden muss? - Sollten Ihre Einkünfte und Vermögensverhältnisse dies nicht zulassen, besteht die Möglichkeit, das örtliche Sozialamt einzuschalten.
Erklärt Ihnen der Pflegedienst an einem Beispiel seine Rechnung? Werden Ihnen die Leistungsmodule mit Preisen erläutert und sind sie Bestandteil des Vertrages?
Im Vertrag sollten beiderseitige Kündigungsfristen festgelegt sein. Wird hierzu keine Regelung getroffen, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Monatsende. Sie sollten eine möglichst kurzfristige Möglichkeit zur Kündigung haben.
Bei schwerwiegenden Gründen haben Pflegebedürftige und Pflegedienste das Recht der fristlosen Kündigung. Beispielhaft seien hier genannt: Ein gestörtes Vertrauensverhältnis oder Zahlungsverzug.
Kann der Vertrag Ihrerseits gekündigt werden, wenn Erhöhungen der Preise anstehen?
Ruht der Vertrag im Falle eines Krankenhausaufenthaltes, so dass der Pflegedienst Ihnen nach Ihrer Entlassung wieder zur Verfügung steht? - Entstehen dadurch für Sie Kosten?
Im Vertrag sollte festgelegt werden, dass der Vertrag bei Tod des Pflegebedürftigen sofort beendet ist.
Im Vertrag sollte außerdem erfasst sein, dass der Pflegedienst für Schäden, die durch seine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen entstanden sind, haftet.
Es gibt Pflegdienste, die ohne Vertrag arbeiten und die zu erbringenden Leistungen mündlich vereinbaren.

Tipp:Aus Gründen der Rechtssicherheit ist es jedoch ratsam, einen schriftlichen Vertrag abzuschließen.

Tipp:Bei Beschwerden wenden Sie sich bitte an die Pflegedienstleitung oder Ihre Pflegekasse.