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Wissenswertes
zur Ambulanten Pflege
Was Sie allgemein über ambulante Pflege
wissen sollten
„Checkliste“ zur Auswahl eines
ambulanten Pflegedienstes
Ein ambulanter Pflegedienst unterstützt Sie, in Ihrer
gewohnten Wohnumgebung zu verbleiben, auch wenn sie
pflegebedürftig sind.
Der ambulante Pflegemarkt bietet viele Möglichkeiten zur
Gestaltung für Ihre individuelle Situation, ist dadurch aber
auch ein wenig unübersichtlich geworden.
Es ist nun wichtig für Sie und Ihre
Angehörigen, herauszufinden, ob die ambulante Pflege
für Sie die richtige Lösung ist, welcher Pflegedienst
für Sie in Frage kommt und welche Anbieter in Wuppertal ihre
Dienste anbieten.
Vielleicht stellen Sie sich folgende Fragen:
Wie kann mich ein ambulanter Pflegedienst zu Hause
unterstützen?
Welche Leistungen bieten die Pflegedienste im
Einzelnen an?
Welcher Pflegedienst geht am besten und umfassendsten
auf meine Bedürfnisse ein?
Wie finde ich das heraus; welche Fragen stelle ich?
Welche Kosten kommen auf mich zu und wie beantrage
ich Pflegeleistungen?
In Kapitel 1
haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen zur ambulanten Pflege,
die entsprechende Gesetzgebung und die
Finanzierungsmöglichkeiten kurz zusammengestellt.
In Kapitel
2 stellen wir Ihnen einige Fragen vor, die Ihnen helfen
sollen, einen ambulanten Pflegedienst für Ihre individuellen
Bedarf zu finden.
Unser Vorschlag
Lesen Sie sich die Fragen in Ruhe durch und suchen Sie die Fragen aus,
die für Sie wichtig sind. Nehmen Sie sich für Ihre
Fragestellung genügend Zeit und kreuzen Sie die für
Sie wichtigen Fragen einfach an.
Die zusammengestellte „Checkliste“ soll Ihnen zur
Anregung dienen. Sie erhebt keinen Anspruch auf
Vollständigkeit. Möglicherweise stellen Sie beim
Lesen fest, dass Sie noch ganz andere Fragen an einen Pflegedienst
haben.
Wenn Sie weitere Fragen haben, so rufen Sie uns einfach
an oder schauen Sie bei uns herein!
Sie finden die trägerunabhängige
Pflegeberatung in der
Die ambulante Pflege ermöglicht Ihnen, auch bei
Pflegebedürftigkeit in der häuslichen Umgebung zu
verbleiben.
Sie können zwei Möglichkeiten der
häuslichen Pflege in Anspruch nehmen:
Die Krankenkassen finanzieren nach dem
Sozialgesetzbuch V (SGB V) die sogenannte Behandlungspflege.
Diese Pflege muss von einem Arzt verordnet werden und betrifft einige
medizinische Maßnahmen.
Die Pflegeversicherung finanziert die sogenannte Grundpflege, die sich auf folgende
Bereiche des täglichen Lebens bezieht:
die Körperpflege
Hilfe beim Waschen, Duschen, Baden, der Zahnpflege, Hilfe beim
Rasieren, Kämmen sowie bei der Darm- und Blasenentleerung,
den Bereich der Ernährung
bei dem mundgerechten Zubereiten der Ernährung oder bei der
Aufnahme der Nahrung,
den Bereich der Mobilität
beim selbständigen Aufstehen und Zubettgehen, beim An- und
Auskleiden, beim Gehen, Stehen, Treppensteigen oder beim Verlassen und
Wiederaufsuchen der Wohnung,
und auf den Bereich der hauswirtschaftlichen
Versorgung
beim Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, beim Spülen,
Wechseln und Waschen der Wäsche und beim Beheizen der Wohnung.
Die Pflegeversicherung stellt für diese Grundpflege
entsprechend der festgestellten Pflegestufe ein festes Budget zur
Verfügung.
Wenn Sie diese Leistungen erhalten wollen, müssen Sie bei
Ihrer Pflegekasse einen
Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung stellen. Die
Pflegekasse beauftragt den medizinischen Dienst der Krankenkassen
– MDK –, Sie zu Hause zu besuchen, um
festzustellen, welchen Bedarf Sie in der häuslichen Umgebung
haben. Sie werden dann in eine Pflegestufe eingestuft, wenn
Pflegebedürftigkeit vorliegt.
Die Pflegestufen 1, 2 oder 3 bestimmen dann den Umfang der finanziellen
Leistung aus der Pflegeversicherung.
Bei den Leistungen der ambulanten Pflege können
Sie zwischen Geld-, Sach- oder Kombinationsleistungen wählen.
Geldleistungen – Pflegegeld - erhält
eine nicht beruflich pflegende Person, z.B. Angehörige,
Bekannte oder Nachbarn, die Sie in Ihrer häuslichen Umgebung
pflegt. Die Pflegeperson ist gleichzeitig renten- und unfallversichert.
Geordnet nach Pflegestufen stehen einer solchen Pflegeperson folgende
Beträge zu :
bei der Pflegestufe
1 235,- € monatlich,
bei der Pflegestufe
2 440.- € monatlich,
bei der Pflegestufe
3 700,- € monatlich.
Ihre Pflegeperson kann zur Unterstützung Kurse für
pflegende Angehörige oder eine individuelle Schulung bei Ihnen
zu Hause durch ausgebildete Pflegepersonen in Anspruch nehmen. Diese
werden von den Pflegeversicherungen kostenlos in Zusammenarbeit mit
ambulanten Pflegediensten durchgeführt.
Sie können auch Ihre häusliche Pflege
durch einen professionellen ambulanten Pflegedienst ausführen
lassen. Diese Pflege ist dann eine Sachleistung. Auch hier richtet sich
die Finanzierung durch die Pflegeversicherung nach den Pflegestufen:
für die Pflegestufe
1 450,- € monatlich,
für die Pflegestufe
2 1100,- € monatlich,
für die Pflegestufe
3 1550,- € monatlich und
in besonderen Härtefällen bis zu
1918,-€ monatlich.
Entstehen über diese Beträge hinaus für Sie
Kosten, müssen Sie diese selber tragen oder beim
Sozialhilfeträger (dem örtlichen Sozialamt)
prüfen lassen, ob Ihnen Leistungen nach dem SGB XII zustehen.
Als dritte Möglichkeit, die häusliche
Pflege zu Hause zu organisieren, gibt es die Kombinationsleistungen,
also eine Kombination aus Geldleistungen und Sachleistungen. Das ist
dann sinnvoll und möglich, wenn ein/e Angehörige/r
einen Teil der Pflege bei Ihnen leisten kann und für
weitergehende Hilfen dann ein Pflegedienst beauftragt wird, z.B.
für die Hilfe beim Baden. Dann wird das Budget für
die Sachleistungen von Ihnen nicht voll ausgeschöpft und die
Differenz, umgerechnet in Pflegegeld, ausgezahlt.
Die Pflegeversicherung bietet Ihnen auch die
Möglichkeit der Kombination mit Tages- und Nachtpflege und die
Möglichkeit der Kurzzeitpflege, z. B. bei Verhinderung Ihrer
Pflegeperson.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur
Verfügung.
Ist
der ambulante Pflegedienst nach § 72 Sozialgesetzbuch (SGB
XI) zugelassen? Dies ist unter anderem Bedingung dafür, dass
der Pflegedienst mit Pflegekasse bzw. Sozialamt abrechnen kann.
Tipp:
Dieser Passus sollte im Vertrag niedergelegt sein.
Legen
Sie Wert auf einen bestimmten Träger?
Können
Sie sich bei einem kostenlosen Hausbesuch über den
Pflegedienst informieren?
Hat
der Dienst Informationsmaterial?
Stellt
der Dienst Ihnen vorab einen Vertrag zur Prüfung zur
Verfügung?
Stellt
man Ihnen feste Ansprechpersonen für Fragen und
Wünsche vor?
Hat
sich der Dienst auf eine bestimmte Gruppe von Patienten
spezialisiert (z.B. auf die Pflege altersverwirrter Personen, auf
Kinder)?
Tipp:
Vergleichen Sie bezüglich des
Preis-Leistungs-Verhältnisses mehrere Anbieter; die Kosten
werden über Module abgerechnet. Bei Fragen wenden Sie sich an
uns!
Tipp:
Bei Beschwerden wenden Sie sich an die Leitung des Pflegedienstes, an
Ihre Pflegekasse oder an uns.
Ihr
Pflegeanliegen
Geht
der Pflegedienst auf Ihren Tages- und Wochenablauf, auf Ihre
Gewohnheiten, auch an Wochenenden, ein?
Tipp:
Halten Sie die abgesprochenen Einsatzzeiten des Pflegedienstes im
Vertrag fest.
Wird
gemeinsam mit Ihnen ein Pflegeplan erstellt, der sich nach Ihren
Bedürfnissen richtet ?
Kann
der Dienst Ihnen garantieren, dass er Ihnen auch später,
wenn Sie eventuell einen erhöhten Bedarf haben, weiterhelfen
kann und Sie jederzeit die vereinbarten Hilfeleistungen
verändern können?
Wie
wird die Zusammenarbeit mit Ihrem Hausarzt/Ihrer
Hausärztin geregelt (Medikamentenversorgung,
möglicherweise Wundversorgung)?
Könnte
der Dienst auch nachts Einsätze anbieten?
Könnte
der Dienst auch eine 24-stündige Betreuung sicherstellen?
Hat
Ihr ambulanter Pflegedienst eine 24-stündige
Rufbereitschaft? Wie schnell ist jemand bei Ihnen? Kommt der
Pflegedienst selbst oder arbeitet er mit sogenannten
„Hausnotrufanbietern“ zusammen?
Hauswirtschaftliche
Versorgung
Kann
der Pflegedienst alle Leistungen, die Sie benötigen, abdecken?
Könnte
der Dienst beispielsweise auch das
Frühstück zubereiten? Ist es möglich, dass
der Pflegedienst mittags zu Ihnen käme, um Ihnen das
Mittagessen aufzuwärmen und mundgerecht anzubieten?
Könnten
Ihre Einkäufe und die Reinigung Ihrer Wohnung
übernommen werden?
Wäre
es realisierbar, Sie in Einzelfällen zu Ärztin oder
Arzt zu begleiten?
Müssen
für hauswirtschaftliche Hilfen eventuell
zusätzliche Dienste in Anspruch genommen werden?
Tipp:Achten
Sie auf die Finanzierung.
Der Pflegedienst
Fragen
Sie nach, ob die Pflege durch ausgebildetes Fachpersonal erfolgt.
Wie
groß wird der Kreis der Pflegekräfte sein, der Sie
betreut?
Könnten
Sie entscheiden, ob Sie von einer weiblichen oder männlichen
Pflegekraft betreut werden?
Führt
der Dienst eine tägliche Pflegedokumentation,
die bei Ihnen zu Hause ausliegt?
Tipp:Prüfen
Sie am Monatsende den Leistungsnachweis, bevor Sie unterschreiben.
Fragen Sie nach !
Überlässt
Ihnen der Dienst die Kopien der Leistungsnachweise, die er an die
Pflegekasse weiterleitet?
Wie
viel Zeit wird für Ihre Pflege eingeplant?
Bietet
der Dienst beraterische Leistungen an, wie zum Beispiel Hinweise auf
mögliche altersgerechte oder pflegebedingte Umbauten,
ergänzende Hilfsdienste oder Hilfsmittel (zum Beispiel
Pflegebett)?
Unterhält
der Pflegedienst ein Hilfsmitteldepot? - Dies könnte
nützlich sein, wenn die zuständige Pflegekasse,
beispielsweise am Wochenende, nicht mehr reagieren kann.
Der Vertrag
Schließt
der Dienst mit Ihnen einen Vertrag ab, aus dem genau hervorgeht, welche
Leistungen er erbringt und wie viel sie kosten?
Werden
Sie darüber informiert, welcher Anteil der Pflegekosten
von der Pflegeversicherung gedeckt wird und welcher Anteil von Ihnen
finanziert werden muss? - Sollten Ihre Einkünfte und
Vermögensverhältnisse dies nicht zulassen, besteht
die Möglichkeit, das örtliche Sozialamt
einzuschalten.
Erklärt
Ihnen der Pflegedienst an einem Beispiel seine
Rechnung? Werden Ihnen die Leistungsmodule mit Preisen
erläutert und sind sie Bestandteil des Vertrages?
Im
Vertrag sollten beiderseitige Kündigungsfristen festgelegt
sein. Wird hierzu keine Regelung getroffen, gilt die gesetzliche
Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Monatsende. Sie sollten eine
möglichst kurzfristige Möglichkeit zur
Kündigung haben.
Bei
schwerwiegenden Gründen haben Pflegebedürftige
und Pflegedienste das Recht der fristlosen Kündigung.
Beispielhaft seien hier genannt: Ein gestörtes
Vertrauensverhältnis oder Zahlungsverzug.
Kann
der Vertrag Ihrerseits gekündigt werden, wenn
Erhöhungen der Preise anstehen?
Ruht
der Vertrag im Falle eines Krankenhausaufenthaltes, so dass der
Pflegedienst Ihnen nach Ihrer Entlassung wieder zur Verfügung
steht? - Entstehen dadurch für Sie Kosten?
Im
Vertrag sollte festgelegt werden, dass der Vertrag bei Tod des
Pflegebedürftigen sofort beendet ist.
Im
Vertrag sollte außerdem erfasst sein, dass der
Pflegedienst für Schäden, die durch seine Mitarbeiter
und Mitarbeiterinnen entstanden sind, haftet.
Es
gibt Pflegdienste, die ohne Vertrag arbeiten und die zu erbringenden
Leistungen mündlich vereinbaren.
Tipp:Aus
Gründen der Rechtssicherheit ist es jedoch ratsam, einen
schriftlichen Vertrag abzuschließen.
Tipp:Bei
Beschwerden wenden Sie sich bitte an die Pflegedienstleitung oder Ihre
Pflegekasse.