Pflegeberatung
Alltagshilfen
Wohnen mit Unterstützung

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Wissenswertes zur Kurzzeit- und Verhinderungspflege

  1. Was Sie allgemein zur Kurzzeit- und Verhinderungspflege wissen sollten
  2. “Checkliste” zur Auswahl einer Kurzzeit-/Verhinderungspflegeeinrichtung

Vielleicht stellen Sie sich folgende Fragen :

  • Wann ist Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege die richtige Lösung für mich?
  • Was bietet welche Einrichtung an?
  • Welche Fragen sollten ich oder meine Angehörigen stellen?
  • Welche Voraussetzungen und Kosten muss ich berücksichtigen?
In Kapitel 1 haben wir Ihnen die wichtigsten allgemeinen Informationen zur Kurzzeit- und Verhinderungspflege zusammengestellt.

In Kapitel 2 stellen wir Ihnen Fragen in Form einer “Checkliste” vor, die Ihnen helfen soll, die geeignete Einrichtung für Sie persönlich zu finden.

Lesen Sie sich die Fragen in Ruhe durch und suchen Sie diejenigen aus, die für Sie von Bedeutung sind. Nehmen Sie sich genügend Zeit und kreuzen Sie die Fragen – zur besseren Kennung – einfach an.

Die für Sie zusammengestellte “Checkliste” erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, ebenso wie die allgemeinen Informationen. Vielleicht stellen Sie beim Lesen fest, dass Sie ganz andere Fragen haben.

Wenn Sie weitere Fragen haben, rufen Sie uns an oder schauen einfach mal bei uns vorbei!

Sie finden die trägerunabhängige Pflegeberatung in der

Luisenstr.13, Wuppertal – Elberfeld, Telefon: 0202/ 25 222 25, eMail: pflegeberatung@stadt.wuppertal.de ,

sowie die Beratungseinrichtungen im Beratungsnetzwerk Pflege unter "Beratung zur Pflege" (Beratungsnetzwerk Pflege).

Wir freuen uns auf Sie!

1. Was Sie allgemein über Kurzzeitpflege wissen sollten

Die Kurzzeitpflege bietet Ihnen und Ihren Angehörigen die Möglichkeit, in einer Situation, in der vorübergehend für Sie weder häusliche noch Tages- und Nachtpflege möglich ist, stationär gepflegt zu werden.

Das kann z.B. nötig sein, wenn Ihre Pflegeperson erkrankt ist oder in den Urlaub fährt, oder Sie benötigen die stationäre Pflege zur weiteren Stabilisierung nach einem Krankenhausaufenthalt. Manchmal kann es auch sein, dass sich Ihr Gesundheitszustand kurzfristig verschlechtert und zeitweise die ambulante Pflege zu Hause nicht ausreicht.
Auch dann ist die Kurzzeitpflege - zur Stabilisierung Ihrer Gesundheit - eine Möglichkeit.

Wenn Sie für die Kurzzeitpflege Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten wollen, so ist die Eingruppierung in eine Pflegestufe Voraussetzung.

Die Leistungen der Kurzzeitpflege werden für einen Zeitraum bis zu vier Wochen und bis zu einem Betrag von 1.550 Euro gewährt.
Allerdings müssen die Leistungen nicht zusammenhängend in Anspruch genommen werden, sie dürfen nur nicht insgesamt den Zeitraum von vier Wochen und den finanziellen Rahmen von 1.550 Euro überschreiten.

Sollten die Leistungen der Pflegeversicherung und die Rente nicht zur Deckung der Kurzzeitpflegekosten ausreichen, so müssen Sie den restlichen Betrag selbst auf bringen. Sie können aber auch beim örtlichen Sozialhilfeträger – dem Sozialamt – einen Antrag auf Übernahme der restlichen Kosten stellen. Das Sozialamt prüft dann, ob Sie einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII haben.

2. Was Sie allgemein über Verhinderungspflege wissen sollten

Verhinderungspflege wird bei der jeweiligen Pflegekasse beantragt (Antragsformulare gibt es bei ihrer Pflegekasse). Die Voraussetzung um Verhinderungspflege beantragen zu können, ist eine seit einem halben Jahr bestehende Einstufung in eine Pflegestufe. Die Pflege sollte vorwiegend durch eine „ehrenamtliche“ Pflegeperson geleistet worden sein.

Im Rahmen der Verhinderungspflege zahlt die Pflegekasse bis zu 4 Wochen eine Ersatzpflege (maximal 1.470 Euro pro Kalenderjahr), wenn die Pflegeperson verhindert ist. Verhinderungspflege kann ambulant, teilstationär oder stationär geleistet werden. 

Die ambulante Verhinderungspflege kann sowohl von professionellen Pflegekräften als auch von ehrenamtlichen Pflegepersonen erbracht werden. Man kann die 1.470 Euro auch stunden- oder tageweise über das Jahr verteilen. Wenn man jedoch mehr als 8 Stunden Pflege am Tag nutzt, erhält man für diesen Tag kein Pflegegeld.

Wird die Ersatzpflege durch Verwandte oder Verschwägerte bis zum zweiten Grad oder durch im gleichen Haushalt lebende Personen durchgeführt, steht diesen nur das jeweilige Pflegegeld zu. Zusätzlich können aber nachgewiesene zusätzliche finanzielle Aufwendungen wie z.B. Fahrtkosten oder Verdienstausfall geltend gemacht werden.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.


3. “Checkliste” zur Auswahl einer Kurzzeit-/Verhinderungspflegeeinrichtung

Allgemeines
Ist die Kurzzeitpflegeeinrichtung nach § 72 Sozialgesetzbuch (SGB XI) zugelassen? Dies ist unter anderem Bedingung dafür, dass die Einrichtung mit Pflegekasse bzw. Sozialamt abrechnen kann.

Tipp: Dieser Passus sollte im Vertrag niedergelegt sein.

Handelt es sich um eine Einrichtung speziell für Kurzzeitpflege oder ist der Kurzzeitpflegeplatz in den Heimbetrieb integriert?
Besuchen Sie die Einrichtung und lassen Sie sich bei einem Rundgang das Angebot erläutern.
Nutzen Sie den Rundgang zu einem Gespräch mit Gästen der Kurzzeitpflegeeinrichtung!
Sagt Ihnen die Einrichtung zu und hat man Sie umfassend beraten?
Stellt Ihnen die Einrichtung schriftliches Informationsmaterial zur Verfügung?
Kann die Einrichtung zum gewünschten Zeitpunkt ein Zimmer/Bett zur Verfügung stellen?
Klären Sie mit Ihrer Pflegekasse, ob die Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen für die Kurzzeitpflege erfüllt sind!

Umgebung und Lage
Gefällt Ihnen die Lage der Einrichtung und sind folgende Geschäfte gut zu erreichen
Cafe,
Bank,
Post,
Frisör,
Arzt,
Apotheke,
Grünanlage?
Sagt Ihnen die Einrichtung der Gemeinschaftsräume zu?
Wie ist die Verkehrsanbindung?
Gibt es Parkplätze am Haus?

Raumangebot
Können Sie zwischen der Unterbringung in einem Doppel- oder Einzelzimmer wählen?
Haben die Zimmer ein eigenes Bad?
Ist ein Pflegebad vorhanden?
Bietet das Haus folgende Räumlichkeiten
Speiseraum (auf jeder Etage oder zentral),
altengerecht möblierte Sitzecken,
Balkon/Terrasse,
Cafeteria,
Gymnastikraum,
Werk- oder Bastelraum,
Kiosk?

Kosten
Lassen Sie sich die Tagessätze in pflegebedingte Kosten, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten aufsplitten. Die Pflegekasse zahlt ausschließlich für die pflegebedingten Kosten und die soziale Betreuung.
Stellen Sie den Antrag bei der Pflegekasse und evtl. beim Sozialamt auf Übernahme der Kosten rechtzeitig!
Vergleichen Sie die Kosten verschiedener Anbieter!

Pflege und Personal
Welche Leitgedanken hinsichtlich aktivierender Pflege werden zugrunde gelegt? Wie werden Ihre Erwartungen und die Möglichkeiten der Kurzzeitpflegeeinrichtung in Einklang gebracht?
Wird ein individueller Pflegeplan für die Zeit der Kurzzeitpflege erstellt? Gibt es eine dementsprechende Pflegedokumentation?
Wie ist die Zusammenarbeit mit Hausarzt und Krankenhaus geregelt?
Fragen Sie nach, ob ein Abschlussgespräch durchgeführt wird!
Fragen Sie nach, ob die Pflege durch ausgebildetes Fachpersonal erfolgt.

Tagesablauf
Werden körperlich und geistig aktivierende und hauswirtschaftliche Angebote gemacht? (Weiteres siehe Tagespflege)

Mahlzeiten
Gibt es feste Essenszeiten oder einen längeren Zeitraum, in dem Sie essen können?
Können Sie wählen, ob Sie das Essen in Ihrem Zimmer oder im Speiseraum einnehmen?
Können Sie Wünsche für den Speiseplan äußern?
Gibt es eine Menüauswahl?
Werden Diätvorschriften berücksichtigt?
Welche Zwischenmahlzeiten sind vorgesehen?
Welche und wie viele Getränke werden kostenlos zur Verfügung gestellt?

Vertrag
Bestehen Sie auf einem schriftlichen Vertrag!
Lassen Sie sich einen Mustervertrag mit nach Hause geben, um ihn zu Hause in aller Ruhe zu prüfen.
Welche Kosten kommen auf Sie zu, wenn Sie von der Kurzzeitpflege aus Krankheitsgründen keinen Gebrauch machen können oder vorzeitig ausziehen wollen?

Tipp: Bei Beschwerden wenden Sie sich bitte an die Heimleitung, die Pflegekasse oder die städtische Heimaufsicht.