Pflegeberatung
Wege durch die Pflege
Alltagshilfen

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Wissenswertes zum "Wohnen mit Unterstützung"

  1. Was Sie allgemein zum „Wohnen mit Unterstützung“ wissen sollten
  2. „Checkliste“ zur Auswahl eines „Service-Wohnens“
„Wohnen mit Unterstützung“, auch Service Wohnen oder Betreutes Wohnen genannt, ist selbständiges Wohnen in einer vollständigen, nach Möglichkeit abgeschlossenen Wohnung mit einem bestimmten Maß an Betreuung. 

Viele Menschen wünschen sich neben einer möglichst großen Selbständigkeit in ihrem Leben ein hohes Maß an Sicherheit und auch die Möglichkeit, an Veranstaltungen teilzunehmen und Kontakte zu pflegen.

Vielleicht stellen Sie sich folgende Fragen:

  • Ist das “Service Wohnen“ die richtige Wohnform für mich?
  • Was bietet welche Einrichtung für meinen persönlichen Bedarf an?
  • Welche Fragen kann ich stellen, um das herauszufinden?
  • Welche Kosten muss ich berücksichtigen?
In Kapitel 1 haben wir Ihnen die wichtigsten allgemeinen Informationen zum „Service –Wohnen“ zusammen gestellt.

In Kapitel 2 stellen wir Ihnen eine „Checkliste“ mit verschiedenen Fragen vor, die Ihnen helfen soll, die für Sie geeignete Einrichtung zu finden.

Lesen Sie sich die Fragen in Ruhe durch und suchen Sie die aus, die für Sie persönlich von Bedeutung sind. Nehmen Sie sich für Ihre Fragestellung genügend Zeit und kreuzen Sie die Fragen – zur besseren Kennung – einfach an.

Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, ebenso wenig die allgemeinen Informationen. Vielleicht stellen Sie beim Lesen fest, dass Sie noch ganz andere Fragen haben.

Wenn Sie weitergehende Fragen haben, dann rufen Sie uns einfach an! Sie finden die trägerunabhängige Pflegeberatung in der

Luisenstr.13, Wuppertal – Elberfeld, Telefon: 0202/ 25 222 25, eMail: pflegeberatung@stadt.wuppertal.de ,

sowie die Beratungseinrichtungen im Beratungsnetzwerk Pflege unter „Beratung zur Pflege“.

Wir freuen uns auf Sie!


1. Was Sie allgemein zum „Wohnen mit Unterstützung“ wissen sollten

Wenn Sie sich für das „Wohnen mit Unterstützung“ interessieren, müssen Sie wissen, dass der Begriff  des "Betreuten Wohnens" oder auch des "Service-Wohnens" nicht gesetzlich  geschützt ist und die verschiedensten Wohn- und Betreuungskonzepte beinhaltet.

Deshalb ist es für Sie um so wichtiger, die verschiedenen Angebote genau auf ihre Leistungen und Preise hin zu vergleichen. Mit der Entwicklung der DIN 77-800 und dem Qualitätssiegel "Betreutes Wohnen für ältere Menschen in NRW" sind einheitliche Standards für einen wachsenden Markt geschaffen worden

Die Miet- und Betreuungskosten für das „Service Wohnen“ müssen Sie selbst tragen. Hierfür können keine Leistungen aus der Pflegeversicherung beansprucht werden. Benötigen Sie jedoch ambulante Pflege, so ist die Leistung aus der Pflege- oder Krankenversicherung zu beantragen.

Sie müssen mit dem Betreiber des „Service Wohnen“ zwei Verträge abschließen:

  1. den Mietvertrag und
  2. den Vertrag über die verbindlichen Grundserviceleistungen.
Unter Grundserviceleistungen versteht man Leistungen, die Sie auf jeden Fall mitmieten müssen. Es handelt sich zum Beispiel um Reinigungsarbeiten außerhalb der Wohnung, Winterdienst oder eine Notruforganisation rund um die Uhr.

Bei der Berechnung der Kosten, die auf Sie zu kommen, müssen Sie zu der Miete, den Nebenkosten und den Heizkosten diese Grundserviceleistungen, oder auch Betreuungspauschale , mit hinzurechnen, denn diese Kosten müssen Sie auf jeden Fall bezahlen, auch wenn Sie die darunter angebotenen Leistungen nicht oder noch nicht benötigen.

Darüber hinaus bieten die Betreiber in der Regel auch weitere Wahlserviceleistungen an. Diese müssen Sie dann zusätzlich bezahlen. Lassen Sie sich die Kosten genau aufschlüsseln. Es ist sinnvoll, sich zu überlegen, wie hoch Ihre persönliche, finanzielle Belastungsgrenze liegen kann. Aus diesem Grund kann es wichtig sein, Leistungen, die Sie noch nicht benötigen, die sie aber vielleicht später einmal hinzuwählen wollen, vorher einmal probeweise zu berechnen und zu den oben genannten Leistungen hinzu zu ziehen. Dann lässt sich leichter erkennen, ob Sie unter Einbezug dieser Leistungen Ihre persönliche Belastungsgrenze erreichen oder sie übersteigen.

Welche Einrichtung des „Service Wohnens“ die richtige für Sie ist, erfahren Sie, wenn Sie sich intensiv mit der „Checkliste“ auseinander setzen sowie eine Besichtigung der Einrichtung vornehmen und das ausführliche Gespräch mit der betreffenden Ansprechperson des „Wohnens mit Unterstützung“ suchen.

Sind Sie sich nicht sicher, ob das „Service Wohnen“ eine Möglichkeit für Ihre persönliche Situation darstellt, so helfen wir Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch weiter!

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.


2. „Checkliste“ „Service-Wohnen“

Allgemeines
Der Begriff z.B. des Betreuten Wohnens ist nicht geschützt! Verschiedene Anbieter nennen es beispielweise „Wohnen mit Service“ , „Seniorenwohnpark“ oder „Stift“.
Lassen Sie sich die Wohnanlage bei einem Rundgang zeigen, suchen Sie das Gespräch mit Bewohnerinnen und Bewohnern!
Gibt es eine Warteliste und wann können Sie mit einem Einzug rechnen?
Vergleichen Sie mehrere Wohnlagen miteinander!
Ist der Kreis der Mieter und Käufer klar definiert? Erkundigen Sie sich über den Kreis der Mieter und Käuferschaft.
Wie viele Wohnungen und Bewohner gibt es in der Wohnanlage?

Umgebung und Lage
Haben Sie bestimmte Vorstellungen zu der Lage Ihrer Wohnung
ländlich oder zentral,
ruhig,
im bisherigen Wohnviertel,
in der Nähe von Verwandten?
Ist die Lage der Wohnanlage für Sie optimal?
kurze Wege ins Zentrum,
gute Verbindung an den Nahverkehr?
Befinden sich in der Nähe
Parkplätze,
Lebensmittelgeschäft,
Bank,
Post,
Frisör,
Ärzte,
Grünanlagen?
Gibt es auf dem Gelände der Wohnanlage Sitzbänke und abends ausreichende Beleuchtung?

Wohnungen und Gemeinschaftsräume
Ist die gesamte Wohnanlage barrierefrei gebaut?
keine Schwellen,
Türbreite mind. 80 cm,
Schalter auf 80 cm Höhe,
Abstand zwischen den Wänden mind. 120 cm,
mit einem Aufzug versehen?
Entspricht die Größe der Wohnung Ihren Vorstellungen?
Wann scheint die Sonne in die Wohnung und ist die Wohnung hell?
Ist die Wohnung ausgestattet mit
Küchenzeile,
Waschmaschinenanschluss,
Balkon oder einer Terrasse,
schallgeschützten Wänden und Fenstern,
Sonnenschutz,
Hausnotruf in jedem Zimmer?
Sind folgende Gemeinschaftsräume vorhanden
ein Gemeinschaftsraum, der auch für private Feiern genutzt werden kann,
Cafeteria,
Gymnastikraum,
Übernachtungsmöglichkeiten für Gäste,
Waschküche mit Waschmaschinen, sofern nicht in der eigenen Wohnung vorhanden,
ein Pflegebad?

Serviceleistungen

Es werden zwei Verträge mit dem Betreiber der Wohnanlage geschlossen, der Mietvertrag und der verbindliche Grundservicevertrag. Darüber hinaus können weitere Leistungen als Wahlservice vertraglich vereinbart werden. Vergleichen Sie!

Weitere zusätzliche Serviceleistungen können z.B. sein:

Haustechnischer Service
Gibt es einen Notdienst für die Haustechnik und ist die zuständige Stelle immer telefonisch erreichbar?
Sind Gebäudereinigung und Winterdienst sichergestellt?
Können kleine Reparaturen in der Wohnung von der Haustechnik erledigt werden?
Kann der Hausnotruf auf Wunsch innerhalb von 24 Stunden installiert werden?
Persönlicher Service
Gibt es eine kompetente Kontaktperson, die werktags zu festen Sprechzeiten persönlich oder telefonisch zu erreichen ist?
Hilft diese Ihnen bei der Vermittlung bzw. Aufnahme von Kontakten zu anderen Bewohnern?
Können über diese Kontaktperson verschiedene Hilfen koordiniert werden (Pflegedienst, Einkaufsdienst, Wohnungsreinigung etc.)?
Wird ein ehrenamtlicher Besuchsdienst in der Nachbarschaft organisiert?
Wie wird die Hausgemeinschaft gefördert und welche Gemeinschaftsangebote werden gemacht?
Welche Möglichkeit der Mitbestimmung an Freizeitangeboten und hausinternen Angelegenheiten gibt es?
Werden Änderungen bzgl. der Serviceleistungen und ihrer Kosten sowie aktuelle Veranstaltungen regelmäßig mitgeteilt?

Hauswirtschaftliche Dienste
Werden vom Betreiber folgende Leistungen angeboten oder hilft man Ihnen bei der Organisation von
Fahrdiensten,
Hausmeistertätigkeiten,
Hol- und Bringdiensten,
Rezept- und Medikamentenbestellung,
Begleitdiensten?
Ist es möglich, Mahlzeiten im Gemeinschaftsraum einzunehmen?

Pflegerische Dienste
Können Sie Ihren Pflegedienst frei wählen?
Bietet der Betreiber der Wohnanlage eine Pflegeeinrichtung in unmittelbarer Nähe an, so dass Sie auch bei einer gravierenden Verschlechterung Ihres Gesundheitszustandes versorgt werden können?

Kosten
Haben Sie bedacht, dass außer den Kosten für Miete und Grundservice weitere finanzielle Belastungen auf Sie zukommen können (Pflege, hauswirtschaftliche Versorgung, etc.)?

Tipp:Vergleichen Sie unbedingt die Kosten verschiedener Anbieter!

Vertrag
Bestehen Sie auf einen schriftlichen Vertrag.
Sind die einzelnen Leistungen des Grundservices fester Bestandteil des Vertrages?
Existiert ein Katalog der Wahlleistungen und ihrer Kosten?
Sieht der Vertrag vor, dass Sie nicht wegen Eigenbedarfs des Eigentümers Ihre Wohnung verlassen müssen?
Haben Sie die Möglichkeit, auf Wunsch in eine andere Wohnung in der Wohnanlage umzuziehen?