| |
|
| Pflegeberatung |
|
Diese Seiten entsprechen bislang nicht den Grundsätzen der Barrierefreiheit. Eine Anpassung wird in Kürze vorgenommen. Wir bitten um etwas Geduld und ihr Verständnis. Wissenswertes zum "Wohnen mit Unterstützung"
Viele Menschen wünschen sich neben einer möglichst großen Selbständigkeit in ihrem Leben ein hohes Maß an Sicherheit und auch die Möglichkeit, an Veranstaltungen teilzunehmen und Kontakte zu pflegen. Vielleicht stellen Sie sich folgende Fragen:
In Kapitel 2 stellen wir Ihnen eine „Checkliste“ mit verschiedenen Fragen vor, die Ihnen helfen soll, die für Sie geeignete Einrichtung zu finden. Lesen Sie sich die Fragen in Ruhe durch und suchen Sie die aus, die für Sie persönlich von Bedeutung sind. Nehmen Sie sich für Ihre Fragestellung genügend Zeit und kreuzen Sie die Fragen – zur besseren Kennung – einfach an. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, ebenso wenig die allgemeinen Informationen. Vielleicht stellen Sie beim Lesen fest, dass Sie noch ganz andere Fragen haben. Wenn Sie weitergehende Fragen haben, dann rufen Sie uns einfach an! Sie finden die trägerunabhängige Pflegeberatung in der Luisenstr.13, Wuppertal – Elberfeld, Telefon: 0202/ 25 222 25, eMail: pflegeberatung@stadt.wuppertal.de , sowie die Beratungseinrichtungen im Beratungsnetzwerk Pflege unter „Beratung zur Pflege“. Wir freuen uns auf Sie!
1. Was Sie allgemein zum „Wohnen mit Unterstützung“ wissen sollten Wenn Sie sich für das „Wohnen mit Unterstützung“ interessieren, müssen Sie wissen, dass der Begriff des "Betreuten Wohnens" oder auch des "Service-Wohnens" nicht gesetzlich geschützt ist und die verschiedensten Wohn- und Betreuungskonzepte beinhaltet. Deshalb ist es für Sie um so wichtiger, die verschiedenen Angebote genau auf ihre Leistungen und Preise hin zu vergleichen. Mit der Entwicklung der DIN 77-800 und dem Qualitätssiegel "Betreutes Wohnen für ältere Menschen in NRW" sind einheitliche Standards für einen wachsenden Markt geschaffen worden Die Miet- und Betreuungskosten für das „Service Wohnen“ müssen Sie selbst tragen. Hierfür können keine Leistungen aus der Pflegeversicherung beansprucht werden. Benötigen Sie jedoch ambulante Pflege, so ist die Leistung aus der Pflege- oder Krankenversicherung zu beantragen. Sie müssen mit dem Betreiber des „Service Wohnen“ zwei Verträge abschließen:
Bei der Berechnung der Kosten, die auf Sie zu kommen, müssen Sie zu der Miete, den Nebenkosten und den Heizkosten diese Grundserviceleistungen, oder auch Betreuungspauschale , mit hinzurechnen, denn diese Kosten müssen Sie auf jeden Fall bezahlen, auch wenn Sie die darunter angebotenen Leistungen nicht oder noch nicht benötigen. Darüber hinaus bieten die Betreiber in der Regel auch weitere Wahlserviceleistungen an. Diese müssen Sie dann zusätzlich bezahlen. Lassen Sie sich die Kosten genau aufschlüsseln. Es ist sinnvoll, sich zu überlegen, wie hoch Ihre persönliche, finanzielle Belastungsgrenze liegen kann. Aus diesem Grund kann es wichtig sein, Leistungen, die Sie noch nicht benötigen, die sie aber vielleicht später einmal hinzuwählen wollen, vorher einmal probeweise zu berechnen und zu den oben genannten Leistungen hinzu zu ziehen. Dann lässt sich leichter erkennen, ob Sie unter Einbezug dieser Leistungen Ihre persönliche Belastungsgrenze erreichen oder sie übersteigen. Welche Einrichtung des „Service Wohnens“ die richtige für Sie ist, erfahren Sie, wenn Sie sich intensiv mit der „Checkliste“ auseinander setzen sowie eine Besichtigung der Einrichtung vornehmen und das ausführliche Gespräch mit der betreffenden Ansprechperson des „Wohnens mit Unterstützung“ suchen. Sind Sie sich nicht sicher, ob das „Service Wohnen“ eine Möglichkeit für Ihre persönliche Situation darstellt, so helfen wir Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch weiter! Für weitere Fragen
stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
2. „Checkliste“ „Service-Wohnen“ Allgemeines
Umgebung und Lage
Wohnungen und Gemeinschaftsräume
Serviceleistungen Es werden zwei Verträge mit dem Betreiber der Wohnanlage geschlossen, der Mietvertrag und der verbindliche Grundservicevertrag. Darüber hinaus können weitere Leistungen als Wahlservice vertraglich vereinbart werden. Vergleichen Sie! Weitere zusätzliche Serviceleistungen können z.B. sein: Haustechnischer Service
Hauswirtschaftliche Dienste
Pflegerische Dienste
Kosten
Vertrag
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||