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| Pflegeberatung |
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Diese Seiten entsprechen bislang nicht den Grundsätzen der Barrierefreiheit. Eine Anpassung wird in Kürze vorgenommen. Wir bitten um etwas Geduld und ihr Verständnis. Wissenswertes zu zusätzlichen BetreuungsleistungenZusätzliche Betreuungsleistungen nach
§ 45 b SGB XI werden bei der jeweiligen Pflegekasse beantragt
(Antragsformulare gibt es bei Ihrer Pflegekasse). Menschen, die keine
Pflegestufe I – III haben und bei denen ein erhöhter
allgemeiner Betreuungsbedarf festgestellt wurde, können
Betreuungsleistungen bis zu 100 € bzw. 200 € im Monat
in Anspruch nehmen.
Die Leistungen können nach der Feststellung eines
erhöhten Betreuungsbedarfs beantragt werden. |