Pflegeberatung
Alltagshilfen
Wohnen mit Unterstützung

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Wissenswertes zu zusätzlichen Betreuungsleistungen

Zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45 b SGB XI werden bei der jeweiligen Pflegekasse beantragt (Antragsformulare gibt es bei Ihrer Pflegekasse). Menschen, die keine Pflegestufe I – III haben und bei denen ein erhöhter allgemeiner Betreuungsbedarf festgestellt wurde, können Betreuungsleistungen bis zu 100 € bzw. 200 € im Monat in Anspruch nehmen. Die Leistungen können nach der Feststellung eines erhöhten Betreuungsbedarfs beantragt werden.
Die Bewilligung erfolgt nach besonderen Kriterien.
Dieser zusätzliche Betreuungsbetrag ist zweckgebunden einzusetzen für „qualitätsgesicherte Betreuungsleistungen“ (z.B. Pflegedienste). Der Betrag wird nicht bar ausgezahlt, sondern nur gegen Nachweis für die Aufwendungen für besondere Betreuungsleistungen der Pflegekasse erstattet.