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Gehweg-ÜberfahrtenSymbol für eine Dienstleistung

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Kurzbeschreibung

Wenn Sie von einer Garage oder Stellplatz über den Gehweg auf die Straße fahren möchten und es ist keine Fahrbahnabsenkung vorhanden, benötigen Sie eine Gewegüberfahrt-Genehmigung.

Beschreibung

Der Antrag ist formlos schriftlich mit Lageplan zu stellen. Die Kosten sind individuell und vom Eigentümer zu tragen. Gebühren seitens der Verwaltung werden nicht erhoben! Die Gehwegüberfahrt ist durch eine zugelassene Straßenbaufirma herzustellen. Durch die Beteiligung anderer Fachdienststellen ist eine frühzeitige Beantragung von ca. 2 Wochen erforderlich.

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