Rathaus Online

WohnberechtigungsscheineSymbol für eine Dienstleistung

Beschreibung

 

Wohnberechtigungsschein

 

Für den Einzug in eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung wird ein Wohnberechtigungsschein (B-Schein) benötigt. Die Erteilung ist von Einkommensgrenzen abhängig. 

 

Die Antragsunterlagen können - sofern eine Vollmachtserklärung vorliegt - auch von Dritten eingereicht werden.

 

Dieser sogenannte "B-Schein" berechtigt, öffentlich geförderte Wohnungen zu beziehen, welche oftmals preiswerter sind als die Angebote auf dem freien Wohnungsmarkt.

 

Der Wohnberechtigungsschein ist für die Dauer eines Jahres in ganz Nordrhein-Westfalen gültig.

 

Wer in Nordrhein-Westfalen wohnt und nach Wuppertal verziehen möchte, kann den Antrag daher auch bei der Behörde stellen, die für den jetzigen Wohnort zuständig ist.