Beschreibung
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Aufgabenbereich: Wohnberechtigungsbescheinigung, Wohnungsvermittlung, Bestands- und Besetzungskontrolle
Kontaktdaten:
Postanschrift
Stadt Wuppertal
Ressort 105.32
Hofaue 89
42103 Wuppertal
Unsere Öffnungszeiten der Infotheke:
Dienstag, Mittwoch und Donnerstag jeweils von 10 bis 12 Uhr.
Zentrale E-mail Adresse: wohnenstadt.wuppertalde
Wohnberechtigungsschein
Für den Einzug in eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung wird ein Wohnberechtigungsschein (B-Schein) benötigt. Die Erteilung ist von Einkommensgrenzen abhängig.
Diese liegen für einen Ein-Personen-Haushalt bei 23.540 Euro netto/Jahr, für einen Zwei-Personen-Haushalt bei 28.350 Euro netto/Jahr und für jede weitere, zum Haushalt rechnende, Person bei 6.530 Euro netto/Jahr. Für Kinder, sofern diese zum Haushalt gehören, erhöht sich die Einkommensgrenze um 860 Euro netto/Jahr/Kind.
Diese Einkommensgrenzen können im Einzelfall abweichen!
Zur Antragstellung füllen Sie bitte den Hauptantrag „Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins“ sowie die „Einkommenserklärung für den sozialen Wohnungsbau“ (von allen Personen ab 16 Jahren) aus und unterschreiben diese entsprechend. Weitere notwendige Einkommensnachweise und Unterlagen entnehmen Sie bitte der personenbezogenen Checkliste „Informationen notwendige Unterlagen“ unter Formulare bei den Links und Downloads.
Die Antragsunterlagen können - sofern eine Vollmachtserklärung vorliegt - auch von Dritten eingereicht werden.
Dieser sogenannte "B-Schein" berechtigt, öffentlich geförderte Wohnungen zu beziehen, welche oftmals preiswerter sind als die Angebote auf dem freien Wohnungsmarkt.
Der Wohnberechtigungsschein ist ab Ausstellung für 1 Jahr in Nordrhein-Westfalen gültig. Außerhalb Nordrhein-Westfalens ausgestellte Wohnberechtigungsscheine berechtigen nicht zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung.
Wer in Nordrhein-Westfalen wohnt und nach Wuppertal verziehen möchte, kann den Antrag daher auch bei der Behörde stellen, die für den jetzigen Wohnort zuständig ist.