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Wohngeld: Lastenzuschuss Antragsteller Symbol für eine Dienstleistung
Kurzbeschreibung
Den Wohngeldantrag kann immer nur der Eigentümer des Objektes (bei mehreren entscheiden die Eigentümer untereinander wer Antragsteller ist) stellen.Beschreibung
Das gilt auch für den Fall, sofern z. B. die ARGE die Leistungsbezieher auffordert, für Kinder im Haushalt einen Wohngeldantrag zu stellen. Hier sind dann allerdings auch die Leistungen der ARGE durch Vorlage des Bescheides nachzuweisen und im Antrag aufzuführen.
Es gibt nur einen Antragsvordruck der durch ein entsprechendes Kreuz auf der ersten Seite als Erst-, Weiterleistungs- (Verlängerungs-) oder Erhöhungsantrag zu kennzeichnen ist. Es ist in jedem Fall ein neuer Vordruck auszufüllen!
Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Die Wohngeldbewilligung erfolgt in der Regel zum Ersten des Monats, in dem der Antrag gestellt wird und die Zahlung erfolgt im Bewilligungszeitraum jeweils zu Beginn des Monats im Voraus.



