Rathaus Online

Wohngeld/Miet- und LastenzuschussSymbol für eine Dienstleistung

Kurzbeschreibung

Wohngeld ist eine staatliche Leistung und dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens.
Es wird unterschieden zwischen Miet- (für Mieter von Wohnraum) und Lastenzuschuss (für Eigentümer von Wohnraum).
Antragsberechtigt sind nur Mieter oder Eigentümer von selbst bewohntem Wohnraum.

Beschreibung

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von verschiedenen Faktoren:

 

  • dem Einkommen aller Haushaltsmitglieder
  • der Höhe der zuschussfähigen Miete sowie
  • der Anzahl der wohngeldberechtigten Haushaltsmitglieder

 

Die zu berücksichtigende Miete wird über Mietobergrenzen geregelt.

 

Liegt die zu zahlende Miete unter diesen Höchstbeträgen wird auch nur die zu zahlende Miete berücksichtigt.

 

Die Größe der Wohnung ist für die Beantragung eines Zuschusses irrelevant.

 

Eine "Negativbescheinigung" wird lediglich bei Zuzug oder Wegzug benötigt. Diese Bescheinigung wird von der jeweiligen bis dahin zuständigen Wohngeldbehörde auf Antrag ausgestellt.

 

Weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik: "Download / Links".