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Abwasser: Einleitung in die öffentliche Kanalisation und private Abwasseranlagen beantragen (Indirekteinleiter)Symbol für eine Dienstleistung

Kurzbeschreibung

Abwasser mit gefährlichen Stoffen aus Gewerbebetrieben darf nur mit Genehmigung der Unteren Wasserbehörde in öffentliche Abwasseranlagen (Schmutzwasserkanal) eingeleitet werden.

Beschreibung

Betroffen sind z. B.

 

  • Zahnarztpraxen,
  • Betriebe die Fassadenreinigungen durchführen,
  • Betriebe der Metallbe- und -verarbeitung,
  • KFZ-Werkstätten, Tankstellen
  • und viele andere.