Pflanzenkläranlagen sind Abwasserbehandlungsanlagen, die nur mit Genehmigung der Unteren Wasserbehörde gebaut und betrieben werden dürfen. Die Einleitung von Abwasser aus der Pflanzenkläranlage in das Grundwasser oder in ein Gewässer darf erst erfolgen, wenn eine Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde erteilt wurde.
Unterlagen
Bitte bringen Sie mit:
Amtlichen Lageplan,
Lage und Leitungsplan,
Systemskizze der Pflanzenkläranlage
und Pläne über notwendige Details.
Alles bitte dreifach.
Vorbereitung:
Bitte vorab telefonische Informationen einholen.
Der weitere Ablauf ist:
Prüfung der Antragsunterlagen,
Besprechung mit dem Bauherrn vor Ort,
Einholung einer Stellungnahme der WSW, der Unteren Landschaftsbehörde und ggf. des Wasserverbandes;
Erteilung der Genehmigung bzw. Erlaubnis oder Ablehnung des Antrages.
Gebühren
Für die Genehmigung der Pflanzenkläranlage wird eine Verwaltungsgebühr von 200 € und für die Erlaubnis der Einleitung von gereinigtem Abwasser in das Grundwasser bzw. das Gewässer eine Verwaltungsgebühr von 100 € erhoben.