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WuppertalRathaus & Bürgerservice

Reiten in Wuppertal

Das Reiten durch Wald und Feld ist landesgesetzlich geregelt.
Die Untere Naturschutzbehörde hat dazu ein Merkblatt verfasst.
Zum Reiten und Führen der Pferde in der Landschaft und im Wald werden Reitkennzeichen mit gültigen Jahresplaketten benötigt.
Gem §58(2) LNatSchG ist das Reiten im Wald über den Gemeingebrauch an öffentlichen Verkehrsflächen hinaus zum Zweck der Erholung auf privaten Straßen und Fahrwegen sowie auf den nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gekennzeichneten Reitwegen auf eigene Gefahr gestattet. Fahrwege sind befestigte oder naturfeste Waldwirtschaftswege.
Den Aufenthalt von Pferden auf Verkehrsstraßen und Plätzen regelt darüber hinaus die Straßenverkehrsordnung.
Weitere Informationen, insbesondere zum bestehenden Reitwegenetz in Wuppertal, erhalten Sie unter Downloads/Links.

Beschreibung

Beschreibung

Sie erhalten Informationen zum Bewegen und Verweilen in der Landschaft Wuppertals:

  • wo darf geritten werden
  • welche Voraussetzungen sind zu erfüllen
  • welche Verbände sind in Wuppertal für die Reiter/in tätig
  • wo sind weitergehende Informationen zu finden

Details

Links und Downloads

Kontakt

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