Beschreibung
Beschreibung
Was ist eine Nachprüfung?
Eine Nachprüfung wird bereits bei der ursprünglichen Feststellung vorgesehen, wenn sich gesundheitliche Beeinträchtigungen voraussichtlich verändern können. Der Termin wird in der Regel im Bescheid genannt.
Häufige Gründe sind insbesondere der Ablauf einer Heilungsbewährung (z. B. nach Krebserkrankungen), psychische Erkrankungen oder bestimmte Gesundheitsstörungen bei Kindern.
Ablauf
Die Unterlagen zur Nachprüfung werden häufig bereits vor Ablauf des Schwerbehindertenausweises versandt.
Der Schwerbehindertenausweis bleibt grundsätzlich bis zum Abschluss der Nachprüfung gültig.
Sie sind verpflichtet, die erforderlichen Angaben zu machen. Zwischenzeitliche Verschlechterungen oder neu hinzugekommene Beeinträchtigungen können ebenfalls mitgeteilt werden.
Bis zum Erlass einer neuen Entscheidung bleibt die bisherige Feststellung grundsätzlich bestehen. Ein laufendes Nachprüfungsverfahren führt daher zunächst nicht automatisch zum Wegfall des bisherigen Status.
Mögliche Ergebnisse
Besserung / Reduzierung
Wird eine gesundheitliche Besserung festgestellt, können Feststellungen, Schwerbehindertenausweise, Bescheinigungen und Beiblätter unabhängig vom aufgedruckten Gültigkeitszeitraum angepasst oder zurückgefordert werden.
Vor einer Herabsetzung erfolgt eine Anhörung; Sie erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme.
Verschlechterung
Ergibt die Nachprüfung eine Verschlechterung, werden Sie hierüber informiert. Auf Wunsch kann ein neuer Feststellungsbescheid erstellt werden. Sofern sich hieraus Änderungen für den Schwerbehindertenausweis ergeben, kann ein neuer Ausweis ausgestellt werden.