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Blindengeld

Wenn Sie blind sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Blindengeld bekommen.
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) ist zuständig für das Blindengeld und die Blindenhilfe.

Blindengeld

Beschreibung

Beschreibung

Leistungen für blinde Menschen

Blinde Menschen haben in Nordrhein-Westfalen (NRW) Anspruch auf Blindengeld in folgender Höhe (Stand: 01.07.2024):

  • Kinder und Jugendliche: 440,90 Euro
  • Erwachsene unter 60 Jahre: 880,28 Euro
  • Erwachsene über 60 Jahre: 473,00 Euro

Diese Leistung wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt. Blinde Menschen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, erhalten den Differenzbetrag von 407,28 Euro als ergänzende Blindenhilfe nach dem SGB XII, wenn Einkommen und Vermögen bestimmte Grenzen nicht überschreiten.

Als blind gelten Personen, deren besseres Auge eine Sehschärfe von nicht mehr als zwei Prozent oder eine gleichwertige Einschränkung aufweist. Beim erstmaligen Antrag ist eine augenärztliche Bescheinigung erforderlich, es sei denn, im Schwerbehindertenausweis ist bereits das Merkzeichen „BL“ eingetragen.

Blindengeld bei Heimaufenthalt oder häuslicher Pflege

Das Blindengeld muss gekürzt werden bei blinden Menschen, die in einer Pflegeeinrichtung leben, wenn die Unterbringungskosten ganz oder teilweise aus öffentlichen Mitteln übernommen werden. Das Blindengeld wird dann um diesen Unterstützungsbetrag gekürzt, jedoch maximal um die Hälfte.

Hilfen für hochgradig sehbehinderte Menschen

Hochgradig sehbehinderte Menschen erhalten auf Antrag zum Ausgleich der durch die Sehbehinderung bedingten Mehraufwendungen eine Hilfe von 77 Euro im Monat.

Voraussetzungen:

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Das bessere Auge weist mit Gläserkorrektion ohne besondere optische Hilfsmittel eine Sehschärfe von nicht mehr als fünf Prozent oder eine gleichwertige Einschränkung auf.
  • Eine augenärztliche Bescheinigung.
  • Ausreichend ist auch das Merkzeichen H im SB-Ausweis sowie 100 Prozent, welche sich ausschließlich auf die hochgradige Sehbehinderung beziehen.

Den Antrag hierfür erhalten Sie beim:

Landschaftsverband Rheinland

LVR-Dezernat Soziales und Integration

LVR-Fachbereich Sozialhilfe II

50663 Köln 

 

LVR-Internetseite (Öffnet in einem neuen Tab)

Zentrale: 0221/809-0
Ansprechpersonen
Die für Sie zuständige Ansprechperson finden Sie im LVR-Beratungskompass (Öffnet in einem neuen Tab).

Details

Links und Downloads

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