Rathaus Online
Schwerbehindertenrecht: Merkzeichen BlSymbol für eine Dienstleistung
Hinweise zu dieser Dienstleistung:
Bitte teilen Sie uns mit, welche Informationen Sie gesucht, aber nicht gefunden haben.
Kurzbeschreibung
Feststellung des Vorliegens von Blindheit (Merkzeichen Bl)Beschreibung
- Blind ist, wer auf dem besseren Auge noch maximal 1/50 (2%) Sehkraft besitzt.
- Falls das Merkzeichen Bl beantragt wird, ist es empfehlenswert, parallel beim Landschaftsverband einen Antrag auf Blindengeld zu stellen. (Landschaftsverband Rheinland, Deutzer-Freiheit 77-79, 50679 Köln, Tel.: 0221/809-0)
-
Empfänger von Blindengeld, die älter als 60 Jahre sind, erhalten bei geringem Einkommen einen Zuschuss zum Blindengeld, eine sog. Blindenhilfe. Die aktuelle Höhe des Zuschusses kann bei der Bewilligungsstelle erfragt werden. Zuständig ist ebenfalls der Landschaftsverband Rheinland.
-
Außerdem empfiehlt es sich, bei der Krankenkasse einen Antrag auf Pflegegeld zu stellen.
Falls Bl vorliegt haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Anspruch auf eine KfZ-Steuerbefreiung und ein kostenloses ÖPNV-Beiblatt ("Fahrkarte")
- unentgeltliche Beförderung eines Führhundes bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel
- Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen (den hierzu gehörigen blauen Parkausweis, stellt das Ressort Straßen und Verkehr der jeweiligen Stadtverwaltung aus.)
Zu den Beiblättern und zur KfZ-Steuerbefreiung siehe Schwerbehindertenrecht: Beiblätter/Streckenverzeichnis
Ähnliche Produkte:
Kontakt
| Telefon | 9004 |
|---|









