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HeimaufsichtSymbol für eine Dienstleistung

Kurzbeschreibung

Die Heimaufsicht kontrolliert Heime und geht Beschwerden nach

Beschreibung

Die Heimaufsicht kontrolliert und berät Betreuungseinrichtungen (stationäre Pflegeeinrichtungen, Kurzzeitpflegeeinrichtungen und Wohnstätten der Behindertenhilfe) im Sinne des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG).

 

Schwerpunkte:

  • Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen
  • Erteilung von Auflagen zur Beseitigung von Mängel
  • Sicherstellung der angemessenen Qualität der Betreuung und Pflege in der Einrichtung.

 

Die Heimaufsicht ist Beschwerdestelle in allen Angelegenheiten von Betreuungseinrichtungen.