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Schulamt: Schulpflichtverletzungen - Grundschule, Förderschule, Hauptschule

Aufgaben des Schulamtes für die Stadt Wuppertal Schülerangelegenheiten – Schulpflichtverletzungen

Schulamt: Schulpflichtverletzungen - Grundschule, Förderschule, Hauptschule

Beschreibung

Beschreibung

Es gibt eine Schulpflicht für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Das Schulamt für die Stadt Wuppertal ist zuständig für Schulpflichtverletzungen bei Nichtbesuch der Grund-, Haupt- und Förderschule. Der Nichtbesuch wird mit Bußgeld geahndet.

Für alle übrigen Schulformen ist ausschließlich die Bezirksregierung in Düsseldorf zuständig.

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