Beschreibung
Beschreibung
Elterngeld kann zusätzlich bezogen werden zu folgenden Einnahmen:
- Wohngeld
- Übergangsbeihilfe
- BAföG
- Stipendien
- Berufsausbildungsbeihilfe
- Ausbildungsgeld
- Witwen-/Witwerrenten
- Erziehungsrente
- Geldleistungen der Krankenkassen für Haushaltshilfen
- Erwerbsminderungsrente
Auf folgende Sozialleistungen wird Elterngeld angerechnet:
Leistungen nach dem SGB XII (z.B. Grundsicherung)
Leistungen nach dem SGB II, (z.B. Arbeitslosengeld II)
Kindergeldzuschlag
Wurde vor Geburt Einkommen erzielt, wird ein Freibetrag bei der Sozialleistung angerechnet (je nach EK vor Geburt max. 300 €).
Die endgültige Festsetzung erfolgt immer über die Elterngeldstelle.