Beschreibung
Beschreibung
Die monatlichen Beträge sind nach Alter der Kinder und nach Nettoeinkommen gestaffelt. Es gibt vier Altersgruppen und 15 Einkommensgruppen.
Der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder beträgt ab 01.01.2026
für 0 - 5 Jährige 486 €
für 6 - 11 Jährige 558 €
für 12 - 17 Jährige 653€
Davon ist im Regelfall das jeweilige hälftige Kindergeld abzuziehen.
Die Unterhaltsvorschussleistungen beträgt ab 01.01.2026
ab 01.01.2026 Mindestunterhalt abzüglich Kindergeld UVG-Leistung
für Kinder bis 5 Jahre 227,00 €
für Kinder von 6 – 11 Jahre 299,00 €
für Kinder von 12 – 17 Jahre 394,00 €