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WuppertalRathaus & Bürgerservice

Beistandschaft: Kindergelderhöhung 2026

Das Kindergeld beträgt seit 01.01.2026 für jedes Kind 259 Euro. Die Überweisung erfolgt durch die Familienkasse.

Die Unterhaltssätze nach der Düsseldorfer Tabelle sind zum 01.01.2026 angehoben worden.

Die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz haben sich daher ab Januar 2026 geändert.

Beistandschaft: Kindergelderhöhung 2026

Beschreibung

Beschreibung

Die monatlichen Beträge sind nach Alter der Kinder und nach Nettoeinkommen gestaffelt. Es gibt vier Altersgruppen und 15 Einkommensgruppen.

Der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder beträgt ab 01.01.2026

für 0 - 5 Jährige 486 €

für 6 - 11 Jährige 558 € 

für 12 - 17 Jährige 653€

Davon ist im Regelfall das jeweilige hälftige Kindergeld abzuziehen.

Die Unterhaltsvorschussleistungen beträgt ab 01.01.2026

ab 01.01.2026 Mindestunterhalt abzüglich Kindergeld UVG-Leistung
für Kinder bis 5 Jahre 227,00 €
für Kinder von 6 – 11 Jahre 299,00 €
für Kinder von 12 – 17 Jahre 394,00 €

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