Beschreibung
Beschreibung
Die Jugendgerichtshilfe wird dann tätig, wenn sie durch die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder die Justizvollzugsanstalt erfährt, dass gegen einen Jugendlichen oder Heranwachsenden strafrechtlich ermittelt wird. Junge Menschen können sich aber auch direkt an die Jugendgerichtshilfe wenden. Die Hilfe erstreckt sich auf das gesamte Strafverfahren. Die Beratung und Betreuung erfolgt durch Sozialarbeiter/innen.