Aufgaben
Die Jugendgerichtshilfe begleitet und berät Jugendliche und Heranwachsende, die mit dem Strafgesetz in Konflikt geraten sind, bzw. in Verdacht stehen, eine Straftat begangen zu haben. Bei Jugendlichen werden die Eltern immer in das Beratungsangebot mit einbezogen. Neben der Beratung innerhalb des Strafverfahrens kann es auch das Ziel sein, ein pädagogisches Hilfeangebot zu ermöglichen. Mit dem Einverständnis der Staatsanwaltschaft kann unter Umständen auf eine Gerichtsverhandlung verzichtet werden. Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen, nimmt die Jugendgerichtshilfe an der Hauptverhandlung teil. Bei der Urteilsfindung spielt nicht nur die Straftat, sondern vor allem die Persönlichkeit und der bisherige Lebensweg des Jugendlichen oder des Heranwachsenden eine wesentliche Rolle. Diese Informationen können dazu beitragen, dass das Jugendamt zusätzlich unterstützende pädagogische und erzieherische Angebote bereitstellen kann. Die Jugendgerichtshilfe vermittelt und überwacht die vom Jugendgericht angeordneten Maßnahmen (z. B. Arbeitsstunden oder Gruppenarbeit). Aber auch bei Jugendarrest, Untersuchungshaft und Strafhaft hält die Jugendgerichtshilfe Kontakt zu den Jugendlichen und vermittelt weitergehende Hilfen.
Ambulante Maßnahmen
Gemeinnützige Arbeit: Diese Maßnahme wird dem jungen Menschen vom Gericht auferlegt und von der Jugendgerichtshilfe koordiniert und betreut. Die Tätigkeit kann auch als Gruppeneinsatz, wie Altkleidersammlung, Tätigkeiten im Umweltschutz oder Gestaltung von Altennachmittagen in Heimen geleistet und durchgeführt werden.
Schadenswiedergutmachung; Täter - Opfer - Ausgleich:
Es besteht die Möglichkeit, dass der straffällig gewordene junge Mensch unter Mitwirkung der Jugendgerichtshilfe eine Vereinbarung mit dem Geschädigten trifft, den angerichteten materiellen bzw. nichtmateriellen Schaden wiedergutzumachen. Anti - Aggressions - Training: Hier wird Jugendlichen und Heranwachsenden, die durch Straftaten im Gewaltbereich aufgefallen sind, angeboten, unter Berücksichtigung der eigenen und der Körpersprache anderer das Gewalt- und Aggressionspotential zu beleuchten. Im Gruppenprozess werden nonverbale und verbale Konfliktlösungsstrategien entwickelt.
Verkehrskurse:
Hier werden für im Straßenverkehr auffällig gewordene junge Menschen Kurse angeboten. Unter Mitarbeit der Jugendgerichtshilfe, der Staatsanwaltschaft, der Polizei und unter Trägerschaft des Verkehrsclub Deutschland e.V. werden diese Kurse durchgeführt. Informationsveranstaltung für junge "Schwarzfahrer": Für Jugendliche, die erstmals der Staatsanwaltschaft wegen Beförderungserschleichung aufgefallen sind, wird diese Maßnahme zusammen mit den Wuppertaler Stadtwerken (WSW) veranstaltet. Den Jugendlichen soll Gelegenheit zur Auseinandersetzung mit dem Delikt der Beförderungserschleichung sowie Einblick in das Unternehmen gegeben werden, um dadurch Verhaltensänderungen zu erreichen und gesellschaftliche Verantwortungsbereitschaft zu fördern.
Informationsgespräche zum Ladendiebstahl:
Dieses sozialpädagogische Angebot versucht, durch problemorientierte Gespräche Verhaltensänderungen zu erreichen. Begleitet wird dieses Angebot von verschiedenen Wuppertaler Kaufhäusern.
Soziale Trainingskurse
Die Jugendgerichtshilfe vermittelt Jugendliche und Heranwachsende zur Teilnahme an Sozialen Trainingskursen an den Verein für Bewährungshilfe und zur Teilnahme an Erste-Hilfe-Kursen bei den entsprechenden Trägern und zu verschiedenen Beratungsstellen ( z. B. Drogenberatungsstelle).