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BSD Fachbereichsleitung der BezirkssozialdiensteSymbol für eine Dienstleistung
Kurzbeschreibung
Hier erreichen Sie die Fachbereichleitung der acht Bezirkssozialdienste.Beschreibung
In den städtischen Bezirkssozialdiensten können Sie folgende Beratungs- und Hilfeleistungen erhalten:
Hilfen für Kinder, Jugendliche und Erziehungspersonen (KJE):
- Leistungen der Jugendhilfe zur Förderung der Erziehung in und außerhalb der Familie:
- Beratung in pädagogischen, jugend- und familiengerichtlichen Fragen (§§ 2, 16, 18, 27, 53 KJHG)
- Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung (§§ 17 und 50 KJHG)
- Hilfen zur Erziehung (gem. §§ 27 ff. KJHG)
Weitere Aufgaben der Jugendhilfe
- Familiengerichtshilfe,
- Amtshilfen für andere Jugendämter
- Pflegekinder- und Adoptionsdienst (PfD)
- Jugendgerichtshilfe


