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Elternzeit: AllgemeinSymbol für eine Dienstleistung
Kurzbeschreibung
Bis Ende 2000 hieß Elternzeit Erziehungsurlaub!Arbeitnehmer/innen können für die Betreuung ihres Kindes bis zu 3 Jahren Elternzeit nehmen.
Elternzeit können die Eltern auch gemeinsam nehmen.
Die Erwerbstätigkeit ist während der Elternzeit auf max. 30 Wochenstd. beschränkt.
Beschreibung
- Es muss ein eigenes Kind oder ein Pflegekind in Vollzeitpflege betreut werden.
- Dauer der Elternzeit grundsätzlich bis zum 3. Geburtstag des Kindes.
- Mit Zustimmung Arbeitgeber können bis zu 12 Monate bis zur Vollendung des 8. Geburtstages übertragen werden.
- Bei mehreren Kindern besteht der Anspruch für jedes Kind.
- Elternzeit muss beim Arbeitgeber schriftlich verlangt werden.
Elternzeit (früher Erziehungsurlaub) ist der Anspruch gegenüber seinem Arbeitgeber auf Freistellung zur Betreuung eines Kindes. Daher kann Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) nur von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Anspruch genommen werden.
Für Beamtinnen und Beamte gibt es spezielle Elternzeitverordnungen.
Der Anspruch besteht bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres eines Kindes; bei mehreren Kindern besteht der Anspruch für jedes Kind bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres. Mit Zustimmung des Arbeitgebers kann ein maximaler Anteil von 12 Monaten bisher nicht genutzter Elternzeit auf einen Zeitraum bis zum 8. Lebensjahr des Kindes übertragen werden.
Die Elternzeit muss dem Arbeitgeber 7 Wochen vor Beginn schriftlich angezeigt werden. Während der Elternzeit darf bis zu 30 Wochenstunden gearbeitet werden.










