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KünstlernameSymbol für eine Dienstleistung
Kurzbeschreibung
Eintragung eines KünstlernamensBeschreibung
Der Künstlername im Ausweis ist wieder möglich
Ab 1.11.2010 ist wieder die Eintragung von Künsternamen in den Personalausweis oder Reisepass möglich. Diese Eintragung ist immer mit der Neubeantragung dieser Dokumente verbunden.
War der Künstlername in der Vergangenheit im Ausweis verzeichnet, liegen in der Meldebehörde ggflls. hierüber noch Informationen vor. Dies muß im Einzelfall geklärt werden. Haben wir aus Vorzeiten keine Infomationen, dann benötigen wir zur Eintragung eines Künstlernamens Unterlagen, aus denen die Verwendung des Künsternamens erkennbar ist.
Der Nachweis über den Künstlernamen kann z. B. dadurch erbracht werden, dass der Pass-/Personalausweisbewerber unter diesem Namen in einem Berufsverband oder einer Agentur geführt wird.
Die Reihenfolge der Bestandteile eines Künstlernamens richtet sich nach der Angabe des Künstlers.
Nicht eintragungsfähig sind Künstlernamen, die erkennbar verfassungsfeindlich oder diffamierend sind.









