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Personalausweis: HeiratSymbol für eine Dienstleistung
Kurzbeschreibung
Neubeantragung eines Personalausweises bei HeiratBeschreibung
Namensänderung = neuer Personalausweis:
Ändert sich durch Heirat der Name (oder nach einer Scheidung wird wieder der alte Name angenommen), muß ein neuer Personalausweis beantragt werden. Das gleiche gilt für einen evtl. Reisepass.
Neuer Personalausweis zur Trauung:
Ändert sich durch eine Heirat der Name, kann der Personalausweis max. 8 Wochen und spätestens 4 Wochen vor dem Trautermin beantragt werden. Das gleiche gilt für einen evtl. Reisepass.









