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Ummeldung eines WohnsitzesSymbol für eine Dienstleistung

Beschreibung

 Ummelden innerhalb einer Woche:

 

Wenn Sie innerhalb Wuppertals umziehen, müssen Sie sich ummelden.

Sie müssen das Einwohnermeldeamt - innerhalb einer Woche nach Bezug der neuen Wohnung - informieren. Eine Ummeldung " in die Zukunft" (ich ziehe in vier Wochen um) ist nicht möglich.

 

 

 Ummeldung oder Anmeldung :

 

Apropos Ummeldung oder Anmeldung. Der Laie unterscheidet - verständlicherweise - bei diesen beiden Begriffen nicht immer ganz richtig.

Hier die Erklärung: Eine Ummeldung erfolgt beim Umzug innerhalb einer Stadt. Eine Anmeldung erfolgt, wenn Sie aus einer anderen Stadt oder aus dem Ausland zuziehen (siehe hierzu das "Produkt" Anmeldung in eine Wohnung).

 

 

 Persönlich, oder jemanden bevollmächtigen:

 

Die Ummeldung ist vom Meldepflichtigen oder seinem bevollmächtigtem Vertreter mit allen angeführten Unterlagen persönlich durch zu führen.

Eine Übersendung der Unterlagen ist nicht möglich.

 

Die Ummeldung erfolgt in der Zentrale des Einwohnermeldeamtes oder in den Bürgerbüros.

 

 "Familienumzug":

 

Zieht eine Familie "komplett" um, reichts es , wenn Vater oder Mutter mit den Unterlagen für alle Familienmitglieder zur Ummeldung/Anmeldung kommen. Dies gilt nicht für volljährige "Kinder". Hier ist dann eine Vollmacht notwendig.

 

 

Der volljährige Nachwuchs gehört "melderechtlich" nicht mehr zur Familie:

 

Da mit der Volljährigkeit des Nachwuches melderechtlich der "Familienverband" aufgelöst wird, müssen sich erwachsene "Kinder" entweder selbst ummelden oder dem Elternteil eine Vollmacht und den Personalausweis zu Ummeldung mit geben.

 

 Ein Ehepartner allein reicht:

 

Zieht ein Ehepaar gemeinsam um, reicht die Vorsprache eines Ehepartners mit beiden Ausweisen.

 

 Ummeldung ab 16 Jahre selbständig:

 

 

Eine Ummeldung kann ab dem 16. Lebensjahr selbständig durchgeführt werden. Eine Mitwirkung der Eltern muß nicht sein.

 

 

Achtung: Fahrzeugscheinänderung nicht vergessen:

 

Bei einer Ummeldung muss auch der Fahrzeugschein (sofern ein Auto vorhanden ist) geändert werden.

Dies kann bei der Ummeldung in der Zentrale des Einwohnermeldeamtes oder in den Bürgerbüros oder bei der Zulassungsstelle erledigt werden.

 

 

Wichtiger Hinweis:

 

Eine verspätete Ummeldung kann mit einem Verwarnungsgeld, oder, bei längerer Zeitüberschreitung, auch mit einem Bußgeld geahndet werden.

 

Unter Downloads und Links finden Sie den Vordruck "Vollmacht".