Rathaus Online
WehrpflichtSymbol für eine Dienstleistung
Kurzbeschreibung
Überprüfung von Erfassungsdaten zur WehrpflichtBeschreibung
Ab März 2011 keine Einberufung mehr:
Die Bundesregierung hat entschieden, ab 1. Juli 2011 die Einberufung zum Grundwehrdienst auszusetzen. Ab sofort erfolgen Musterungen und Einberufungen nur noch auf freiwilliger Basis.
Personen, die freiwillig zur Bundeswehr wollen, erhalten Informationen beim
Kreiswehrersatzamt
Mörsenbroicher Weg 150
40470 Düsseldorf
Tel.: 0211 - 959 31 28 oder 0211 - 959 31 01
Fax: 0211 - 959 31 13
Widerspruch gegen die Datenübermittlung:
Aufgrund der Änderung des Wehrpflichtsgesetzes erfolgt eine jährliche Datenübermittlung von den Meldebehörden an das Bundesamt für Wehrverwaltung von allen weiblichen und männlichen Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Folgejahr das 18. Lebensjahr vollenden (volljährig) werden. Hierbei geht es dann im Anschluß um die Übersendung von Informationsmaterial durch die Wehrverwaltung.
Wenn Sie mit dieser Datenübermittlung nicht einverstanden sind, können Sie schriftlich oder persönlich in der Zentrale des Einwohnermeldeamtes oder in jedem Bürgerbüro Widerspruch erheben.
Unter Downloads und Links finden Sie einen entsprechenden Vordruck.









