Dienstführerschein oder Bescheinigung über den Besitz einer Dienstfahrerlaubnis
ggf. bisheriger (allgemeiner) Führerschein
Personalausweis oder Reisepass
1 Passfoto nach der Passverordnung (biometrietaugliches Passfoto)(Passfotoautomat im Haus vorhanden.)
Für die Klassen D, DE, D1, D1E (Bus) zusätzlich:
Führungszeugnis (bitte beim Einwohnermeldeamt beantragen - Belegart O)
Falls die Fahrerlaubnis bei der entsprechenden Anwendung der Regelung über die Geltungsdauer von befristeten Fahrerlaubnissen abläuft oder abgelaufen ist zusätzlich:
Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens oder Zeugnis/Gutachten eines Augenarztes nach der Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). (Darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein).
Bescheinigung über die allgemeine ärztliche Untersuchung nach der Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). (Darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 1 Jahr sein).
Nur für die Klassen D, DE, D1 und D1E bei Erteilung über das 50. Lebensjahr hinaus: Gutachten über Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentration- Aufmerksamkeits- und Reaktionsleistung nach der Anlage 5 Ziffer 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). (Darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 1 Jahr sein).
Gebühren
42,60 € (bei Erweiterung einer bestehenden allgemeinen Fahrerlaubnis)
43,40 € (bei Erteilung einer Fahrerlaubnis mit Probezeit)
Rechtsgrundlagen
§ 27 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Hinweise
Eine von der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutz oder der Bundespolizei erteilte Dienstfahrerlaubnis berechtigt nur zum Führen von Dienstfahrzeugen. Private Fahrzeuge dürfen mit einer dienstlichen Fahrerlaubnis nicht geführt werden. Zum Führen von privaten Fahrzeugen ist eine allgemeine Fahrerlaubnis erforderlich, die aufgrund der Dienstfahrerlaubnis erteilt werden kann.
Bearbeitungszeit
Ca. 4 bis 6 Wochen bis zum Eintreffen des Kartenführerscheines.