Rathaus Online

Zulassung für Kombinationen - 100 KM/HSymbol für eine Dienstleistung

Kurzbeschreibung

Sie möchten für Ihre Fahrzeugkombination, dem sogenannten Gespann, die Erlaubnis einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen erhalten?

Beschreibung

Die Zulassung für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h ist möglich für

  • Personenkraftwagen mit Anhänger
  • mehrspurigen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen mit Anhänger
  • Omnibusse mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen mit Anhänger

 

Das Fahrzeug ist mit dem Anhänger bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen bzw. einer entsprechenden Prüfstelle ( z.B. TÜV, Dekra, GTÜ usw.) vorzuführen.

Sind die technischen Vorraussetzungen für die Geschwindigkeit erfüllt, erhalten Sie eine Bestätigung für die Zulassungsbehörde.

 

Der entsprechende Eintrag wird in die Zulassungsbescheinigung Teil I / den Fahrzeugschein vorgenommen und Sie erhalten dann das 100km/h Schild für den Anhänger. Dieses müssen Sie dann hinten am Anhänger anbringen.

Kontakt

Fax 0202 563- 8444