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Zulassung für Kombinationen - 100 KM/HSymbol für eine Dienstleistung
Kurzbeschreibung
Sie möchten für Ihre Fahrzeugkombination, dem sogenannten Gespann, die Erlaubnis einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen erhalten?Beschreibung
Die Zulassung für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h ist möglich für
- Personenkraftwagen mit Anhänger
- mehrspurigen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen mit Anhänger
- Omnibusse mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen mit Anhänger
Das Fahrzeug ist mit dem Anhänger bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen bzw. einer entsprechenden Prüfstelle ( z.B. TÜV, Dekra, GTÜ usw.) vorzuführen.
Sind die technischen Vorraussetzungen für die Geschwindigkeit erfüllt, erhalten Sie eine Bestätigung für die Zulassungsbehörde.
Der entsprechende Eintrag wird in die Zulassungsbescheinigung Teil I / den Fahrzeugschein vorgenommen und Sie erhalten dann das 100km/h Schild für den Anhänger. Dieses müssen Sie dann hinten am Anhänger anbringen.
Kontakt
| Fax | 0202 563- 8444 |
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