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AusfuhrkennzeichenSymbol für eine Dienstleistung

Kurzbeschreibung

Ein Ausfuhrkennzeichen benötigt, wer sein Fahrzeug ins Ausland zum dortigen Verbleib überführt.

Beschreibung

  • Die Zuteilung eines Zollkennzeichens ist für maximal 12 Monate möglich.
  • Das Fahrzeug kann nur innerhalb der Gültigkeit im In-, und Ausland gefahren werden. Die Dauer der Gültigkeit ist abhängig vom Versicherungszeitraum. Auf den amtlichen Kennzeichen ist der letzte Tag der Gültigkeit vermerkt.
  • Das Fahrzeug muss sich im Zulassungsbereich Wuppertal befinden und muss innerhalb der Öffnungszeiten ( Mo. - Mi.: 07:00 - 13:00 Uhr, Do.: 07:00 - 17:00 Uhr, Fr.: 07:00 - 12:00 Uhr ) vorgeführt werden.

 

Wichtige Änderung:

 

Ab dem 01.07.2010 unterliegen Fahrzeuge mit Ausfuhrkennzeichen ab dem Tag der Zuteilung des Kennzeichens der Steuerpflicht.

Das heißt, dass eine Lastschrifteinzugsermächtigung ( in Schriftform ) für die Kraftfahrzeugsteuer vor Ort abgegeben werden muss. Dabei können Antragsteller und Kontoinhaber abweichend sein.

Es können bis zur Einführung des SEPA - Lastschriftverfahrens ( Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum englisch: Single Euro Payments Area, abgekürzt SEPA ) nur Bankverbindungen mit inländischer Bankleitzahl ( BLZ ) akzeptiert werden.

Wenn keine Bankverbindung mit inländischer Bankleitzahl vorgelegt werden kann, bedarf es der Vorlage eines bankbestätigten Einzahlungsbeleges in der Verbindung mit dem Steuerbescheid des Finanzamtes.

 

Anschrift und Öffnungszeiten des Finanzamtes:

Finanzamt Wuppertal-Elberfeld

Kasinostr.12

42103 Wuppertal

 

Sprechzeiten: Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr, Donnerstags zusätzlich von 13:30 - 15:00 Uhr

Kontakt

Fax 0202 563- 8444