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Außerbetriebsetzung ( Kfz )Symbol für eine Dienstleistung
Kurzbeschreibung
Außerbetriebsetzung ( Stilllegung ) eines Kraftfahrzeuges.Beschreibung
Bei einer Außerbetriebsetzung werden die amtlichen Kennzeichen entwertet, die Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. der Fahrzeugschein mit einem Außerbetriebsetzungsvermerk versehen und dann zusammen mit dem Fahrzeugbrief wieder ausgehändigt.
Besonderheiten:
Bisher war eine vorübergehende Stilllegung oder eine endgültige Stilllegung eines Fahrzeuges mit unterschiedlichen Rechtsfolgen vorgesehen.
Diese beiden Verwaltungsvorgänge werden durch die sog. "Außerbetriebsetzung" abgelöst.
Dabei sind drei wesentliche Teile zu beachten:
1. Die Betriebserlaubnis erlischt nicht, wie bisher, 18 Monate nach der Außerbetriebsetzung, sondern bleibt grundsätzlich bestehen. Dies gilt auch für Fahrzeuge, die vor dem 01.03.2007 abgemeldet wurden.
2. Die Freigabe des amtlichen Kennzeichens erfolgt unmittelbar nach Außerbetriebsetzung.
3. Eine Reservierung des amtlichen Kennzeichens ist möglich.
Kontakt
| Fax | 0202 563- 8444 |
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