Beschreibung
Am 01.03.2008 wurde die Versicherungsbestätigung gemäß § 23 Abs.3 Fahrzeug-Zulassungsverordnung ( FZV ), auch bekannt als Deckungs- oder Doppelkarte, durch die elektronische Versicherungsbestätigung ( eVB ) ersetzt. Die eVB wird, mit Ausnahme für Ausfuhrkennzeichen ( die Einführung erfolgt 2009 ), für alle Kennzeichen verwendet.
Die Einführung des eVB-Verfahrens erfolgt in mehreren Schritten:
Der Haftpflichtversicherer stellt die elektronische Versicherungsbestätigung in einer zentralen Datenbank bereit. Sie erhalten von Ihrer Versicherung einen 7-stelligen alphanumerischen Code, die so genannte "VB-Nummer". Mit Hilfe dieser Nummer kann die Zulassungsbehörde die Versicherungsdaten online abrufen und nach Prüfung auf Richtigkeit in das Fahrzeugregister übernehmen.
In der Übergangsphase bis zum 30.01.2009 händigen die Versicherer Ihnen neben der VB-Nummer weiterhin eine inhaltsgleiche Versicherungsbestätigungskarte aus, bei der die VB-Nummer im Feld Versicherungsbestätigung Nr. eingedruckt ist.
Ab dem 01.02.2009 werden ausschließlich nur noch VB-Nummern akzeptiert.
Vor dem 01.03.2008 ausgefertigte Versicherungsbestätigungen, die keine VB-Nummer enthalten, bleiben bis zum 30.01.2009 gültig, soweit es sich um eine Versicherungsbestätigung nach dem neuen, ab dem 01.04.2008 verbindlichen Muster handelt.
Ob die Versicherungsbestätigung noch gültig ist, können Sie daran erkennen, dass links neben dem Feld für den Namen und die Anschrift des Versicherungsnehmers nicht mehr wie bisher "Kennzeichen nach §23 StVZO" sondern "allgem.Kennz." steht ( siehe Muster unter "Downloads/Links" )
Versicherungsbestätigungen nach altem Muster, also mit dem Hinweis auf §23 StVZO werden von den Zulassungsbehörden nur bis zum 31.03.2008 angenommen.
Bei Unstimmigkeiten oder Zweifel über die Gültigkeit der Versicherungsbestätigung, sollten Sie sich vor Zulassung mit Ihrer Versicherung in Verbindung setzen.