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Fahrten mit ungestempelten amtlichen KennzeichenSymbol für eine Dienstleistung
Kurzbeschreibung
Sie möchten mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug zur Zulassungsstelle fahren, oder nach einer Außerbetriebsetzung ( Abmeldung ) das Fahrzeug zu seinem Standort bringen.Beschreibung
Nach den Vorschriften der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ( FZV ) sind Fahrten mit nicht gesiegelten amtlichen Kennzeichen unter bestimmten Vorraussetzungen möglich.
Die Fahrten müssen im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen wie:
- zur Abstempelung der zugeteilten amtlichen Kennzeichen
- zur Rückfahrt nach der Außerbetriebsetzung ( Stilllegung )
- zur Durchführung der Haupt- und Abgasuntersuchung oder der Sicherheitsprüfung.
Diese Fahrten dürfen innerhalb des Wuppertaler Zulassungsbezirkes bzw. einem direkt angrenzenden Zulassungsbezirk durchgeführt werden und sollen auf direktem Weg, ohne jeden Umweg, erfolgen. Die Fahrzeugpapiere müssen dabei mitgeführt werden.
Dazu ein wichtiger Hinweis: Die letzte Zulassung des Fahrzeuges muss entweder in Wuppertal selber, oder einem der direkt angrenzenden Zulassungsbezirken gewesen sein. Diese Regelung gilt nicht für Fahrzeuge die außerhalb dieser Grenzen zugelassen waren und nur der Halter bzw. Erwerber in Wuppertal wohnt.
Die Fahrten müssen von dem Haftpflichtversicherer genehmigt sein. Es muss hierzu entweder eine Versicherungsbestätigungs-Nummer ( eVB ) zugeteilt sein oder eine vollständig ausgefüllte Versicherungsbestätigung mitgeführt werden, auf der der Zusatz " Gilt auch für Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen nach §10 Absatz 4 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung" nicht gestrichen ist ( weitere Informationen zur elektronischen Versicherungsbestätigung siehe "Downloads/Links" ). Im Rahmen einer Wiederzulassung ist die Fahrt mit den ungesiegelten amtlichen Kennzeichen nur erlaubt, wenn bei der Außerbetriebsetzung das Kennzeichen für das Fahrzeug reserviert wurde.
Für alle anderen Fahrten im öffentlichen Verkehrsraum wird ein Kurzzeitkennzeichen oder ein Rotes Dauerkennzeichen ( Händler ) benötigt. Hierzu zählen auch Fahrten zur Werkstatt. Dies gilt auch für Probe- und Überführungsfahrten.
Kontakt
| Fax | 0202 563- 8444 |
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