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Halterauskünfte ( Kfz )Symbol für eine Dienstleistung

Kurzbeschreibung

Sie möchten zu einem Fahrzeug die Halterin oder den Halter, oder/ und die Versicherung in Erfahrung bringen.

Beschreibung

Die Halter- bzw. Versicherungsauskunft kann schriftlich oder durch eine persönliche Vorsprache beantragt werden.

 

Die Übermittlung von den Daten an Privatpersonen ist im § 39 des Straßenverkehrsgesetztes ( StVG ) geregelt. Demnach muss die/der Antragstellerin/Antragsteller ein berechtigtes Intresse an der Herausgabe der Daten haben und die Gründe im Antrag darlegen. Ein berechtigtes Interesse besteht nur dann, wenn es sich um Rechtsansprüche im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr handelt.

 

Telefonische Halterauskünfte sind nicht möglich.

Kontakt

Fax 0202 563- 8444