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Halterauskünfte ( Kfz )Symbol für eine Dienstleistung
Kurzbeschreibung
Sie möchten zu einem Fahrzeug die Halterin oder den Halter, oder/ und die Versicherung in Erfahrung bringen.Beschreibung
Die Halter- bzw. Versicherungsauskunft kann schriftlich oder durch eine persönliche Vorsprache beantragt werden.
Die Übermittlung von den Daten an Privatpersonen ist im § 39 des Straßenverkehrsgesetztes ( StVG ) geregelt. Demnach muss die/der Antragstellerin/Antragsteller ein berechtigtes Intresse an der Herausgabe der Daten haben und die Gründe im Antrag darlegen. Ein berechtigtes Interesse besteht nur dann, wenn es sich um Rechtsansprüche im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr handelt.
Telefonische Halterauskünfte sind nicht möglich.
Kontakt
| Fax | 0202 563- 8444 |
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