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KurzzeitkennzeichenSymbol für eine Dienstleistung
Kurzbeschreibung
Kurzzeitkennzeichen werden für Prüfungs-, Überführungs- und Probefahrten innerhalb Deutschlands ausgegeben.Beschreibung
Kurzzeitkennzeichen geben Ihnen die Möglichkeit, ein nicht zugelassenes Fahrzeug innerhalb Deutschlands von einem Ort zum anderen zu überführen, oder Prüfungs- und Probefahrten durchzuführen.
Kurzzeitkennzeichen gelten ab dem Tag der Zuteilung für bis zu fünf Kalendertagen. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Das Kennzeichen darf nur für ein Fahrzeug genutzt werden. Eine Verwendung an mehreren Fahrzeugen ist unzulässig.
Um ein Kurzzeitkennzeichen beantragen zu können, muss der Antragsteller einen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union nachweisen.
Nach Ablauf der Gültigkeit müssen die Kennzeichen nicht wieder abgegeben werden, sondern können entsorgt werden.
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| Fax | 0202 563- 8444 |
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